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Bauvertragsrecht

AGB und Schlichtungsausschüsse

Schlichtungsausschüsse der Bundesinnung Bau

Bauprozesse sind erfahrungsgemäß von langer Dauer, mit hohen Kosten verbunden und werden im Ergebnis häufig durch einen mehr oder weniger zufriedenstellenden Vergleich beendet.  Als Alternative bietet sich eine vor­prozessuale außergerichtliche Streitbeilegung an.

Dazu wurde eine Schlichtungsordnung erstellt, die auf sehr unbürokratische Weise und in relativ kurzer Zeit zu einem Vergleichsvorschlag führen kann.

Sollte eine Streitpartei mit dem Schlichtungsergebnis nicht einverstanden sein, so ist im Unterschied zu einem Schiedsgericht nach wie vor der Weg zum ordentlichen Gericht offen; der Schlichtungsversuch wäre dann als gescheitert zu dokumentieren. Die Erfahrung zeigt, dass es in den meisten Fällen zumindest gelingt, im Zuge des Schlichtungsversuchs die Streitsumme zu reduzieren oder das Verfahren auf einige wenige kritische Streitpunkte einzuschränken.

Allgemeine Vertragsbedingungen

Die AVB-BA 2010 sind die von der Geschäftsstelle Bau empfohlenen Muster für Allgemeine Vertragsbedingungen für Bewehrungsarbeiten.

Die AVB-TB 2010 sind die von der Geschäftsstelle Bau empfohlenen Muster für Allgemeine Vertragsbedingungen für Transportbeton und Betonpumpleistungen im Unternehmergeschäft.