Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbandes der Bauindustrie

Freie Gewerbe in der Bauwirtschaft

Infos zur Gewerbeberechtigung

Lesedauer: 1 Minute

05.10.2023

Freie Gewerbe sind Gewerbe mit einem im Vergleich zu den reglementierten Gewerben eingeschränkten Berechtigungsumfang. Dies beruht darauf, dass für deren Anmeldung im Gegensatz zu den reglementierten Gewerben kein Befähigungsnachweis notwendig ist.  

In der Bauwirtschaft bedeutsame freie Gewerbe sind beispielsweise: 

  • Erdbeweger: Ist beschränkt auf Abgrabungen bis zu einer Tiefe von 1,25 Meter, sofern keine besonderen statischen Kenntnisse erforderlich sind.  Für alle anderen Abgrabungen ist neben dem Baumeister, der Baugewerbetreibende, eingeschränkt auf Erdbau befugt. 
  • Eisenbieger: Schneiden, Biegen und Flechten von Baueisen, unter Ausschluss aller statisch belangreichen Konstruktionen sowie aller Arbeiten auf Baustellen.

Weitere freie Gewerbe und deren Umfang finden Sie in der Bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe