Rahmenbedingungen für automatisiertes Fahren
Mit der Automatisiertes Fahren Verordnung (AutomatFahrV) werden die allgemeinen Anforderungen für das Testen von im Fahrzeug vorhandenen Assistenzsystemen oder automatisierten oder vernetzten Fahrsystemen festgelegt und die ersten Anwendungsfälle geregelt.
Die Bestimmungen dieser Verordnung sind auf Fahrzeuge anzuwenden, in denen Assistenzsysteme oder automatisierte oder vernetzte Fahrsysteme vorhanden sind.
Die System zum automatisierten Fahren müssen so ausgeführt sein, dass sie die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung 1960, der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 und des Immissionsschutzgesetz-Luft gewährleisten.
Fahrzeuge, in denen Assistenzsysteme oder automatisierte Fahrsysteme vorhanden sind, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur getestet werden.
Alle Bestimmungen finden Sie in der Automatisiertes Fahren Verordnung (AutomatFahrV).