Friseure, Bundesinnung

Coronavirus: Informationen für Friseurinnen und Friseure

Covid-19: Fachinformationen und Hilfsangebote für Friseurbetriebe

Lesedauer: 1 Minute

Aktuelle Informationen

Neuerungen ab 16. April 2022

  • Keine Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden sowie MitarbeiterInnen/UnternehmerInnen
  • Das Tragen einer Maske (FFP2) wird in geschlossenen Räumen empfohlen.

Externe Dienstleister in Alten- und Pflegeheime müssen

Einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nachweisen (Impfung, Genesungsnachweis (180 Tage), Absonderungsbescheid (180 Tage), PCR Test (72h), Antigentest (24h), Antigentest zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst ist (24h)) bei unmittelbarem Bewohnerkontakt eine Maske tragen, sofern das Infektionsrisiko nicht durch technische Schutzmaßnahmen wie die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden minimiert werden kann.

Es wird empfohlen, mit dem Betreiber im Vorfeld Kontakt aufzunehmen, um spezielle Vorgaben abzuklären.

Die Gültigkeitsdauer eines Nachweises einer weiteren Impfung gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 lit. c (Drittimpfung) wird auf 365 Tage erhöht.

In begründeten Fällen können zur Verhinderung der Weiterverbreitung von COVID-19 über diese Verordnung hinausgehende, strengere Regelungen vorgesehen werden.

Bitte eventuell landesrechtliche Sondervorschriften beachten. Ihre Landesinnung informiert darüber, sollte es solche geben.

Salonaushang: Download


Haftungsausschluss:
Obige Rechtsauskunft wurde nach gewissenhafter Prüfung des mitgeteilten Sachverhalts erteilt. Angesichts der derzeitigen Häufung von Anfragen, der personellen Ausnahmesituation sowie dem oftmaligen Fehlen gefestigter Rechtsprechung kann jedoch ausdrücklich keine Haftung übernommen werden.



Stand: 25.04.2022