Handlungsempfehlungen der Bundesinnung der Friseure zum Neustart der Branche
1) Handlungsempfehlungen
Betreten des Geschäftslokal: Dem Unternehmer bleibt es überlassen, ob nach Absprache mit seinem MitarbeiterInnen ein Mund-Nasen-Schutz oder ein Gesichtsvisier verwendet wird. Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern die entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.
Kunden müssen bei Betreten des Geschäftslokals einen Mund-Nasen-Schutz tragen. (Ein Schal bzw. Tuch wird, aufgrund der schwierigen Handhabe, nicht empfohlen)
Bei Bedarf wird ein Mund-Nasen-Schutz an den Kunden ausgegeben.
Reinigung des Geschäftslokals
- Arbeitsplatz wird nach jedem Kunden gereinigt
- Im Sanitärbereich erfolgen zusätzliche Desinfektionen
- Hautschonende Flüssigkeitsseife und Einmalpapierhandtücher sind im Sanitärbereich vorrätig
- gründliche Reinigung im Aufenthaltsraum und Salon werden täglich durchgeführt
- Kontaktflächen (wie Türklinken, Föhn etc.) werden öfter gereinigt
- Auf vermehrtes Lüften des Salons und des Aufenthaltsraums wird geachtet
Arbeit am Kunden unter hygienischen Gesichtspunkten
- Richtiges Händewaschen vor jedem Kunden
- Vermeidung von Händeschütteln, Umarmungen
- Vermeidung von Gesichtskontakt mit Händen
- Desinfektion von Scheren Schneidewerkzeugen, Klipsen und Kämmen vor jedem Kunden durchführen
- Reinigung von Bürsten und Pinseln mit herkömmlichen Haushaltsreinigern
- Einmalumhänge verwenden bzw. Umhängemäntel, die mindestens mit 60 Grad nach jedem Kunden gewaschen werden
- Verwendung beruflicher Hautmittel und von Schutzhandschuhen beim Waschen und Färben
Aushang und Information an KundInnen
Unterweisung der Mitarbeiter erfolgt persönlich, neben Reinigung des Geschäftslokals und Arbeiten am Kunden hier:
- Niesen in Armbeuge oder Taschentuch
- Abstand halten unter den Kolleginnen
- Verwendung, Umgang und Entsorgung von MNS Masken
- Täglicher Wechsel der Arbeitskleidung
- Trennen von Privatkleidung und Arbeitskleidung
- Aufenthaltsraum nur einzeln benutzen bzw. Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands
- Verhalten beim plötzlichen Auftreten von Verdachtssymptomen einer COVID 19 Erkrankung bei Kunden
2) Eigenverantwortung!
Es liegt an jedem einzelnen von uns, unseren Beitrag zur Minimierung des Infektionsrisikos zu leisten. Handeln wir auch so! Besondere Berücksichtigung von Risikogruppen ist derzeit noch nicht gänzlich geregelt!
Haftungsausschluss: Obige Rechtsauskunft wurde nach gewissenhafter Prüfung des mitgeteilten Sachverhalts erteilt. Angesichts der derzeitigen Häufung von Anfragen, der personellen Ausnahmesituation sowie dem oftmaligen Fehlen gefestigter Rechtsprechung kann jedoch ausdrücklich keine Haftung übernommen werden.