Arbeitszimmer im Wohnungsverband steuerlich begünstigen
Da der Arbeitsplatz bzw. das Büro von Ein-Personen-Unternehmen oft im Wohnbereich liegt und schwer räumlich trennbar ist, soll die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband erleichtert werden.
Eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer soll auch dann möglich sein, wenn der Mittelpunkt der Tätigkeit zwar außerhalb des Arbeitszimmers liegt, aber kein anderer Arbeitsplatz verfügbar ist.
Es sollen dafür jährlich 1.250,- Euro pauschal steuerlich abzugsfähig sein.
Über 58 Prozent aller Unternehmen sind Ein-Personen-Unternehmen (EPU).
In unserer Innung liegt dieser Anteil sogar bei ~80%.
Es ist daher wesentlich sich für diese Forderung der Wirtschaftskammer Österreich einzusetzen und gemeinsam Stärke zu signalisieren.
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