Person liegt auf einer Massageliege in einem Behandlungsraum und wird von einer anderen Person am Rücken massiert, im Hintergrund sind verschiedene Poster-Abbildungen des menschlichen Körpers platziert
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Rechtliche Infos Heilmassage

Medizinisches Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG)

Erweiterte Berufsmöglichkeiten für Masseure

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Das MMHmG sieht seit 1.9.2015 die Möglichkeit zur Ausbildung in der Spezialqualifikation „Basismobilisation“ vor.

Durch eine 80-stündige Zusatzausbildung kann die Spezialqualifikation "Basismobilisation" erworben werden. Damit erhält man die Berechtigung, Patienten bei der Verbesserung ihrer Mobilität und im sicheren Umgang mit Gehhilfen zu unterstützen. Die theoretische Ausbildung beinhaltet insbesondere das Fach "Grundzüge der Rehabilitation und Mobilisation". Diese Regelung ist seit 1. September 2015 in Kraft.

In der Novelle 2015 zum MMHmG wurde die Durchlässigkeit der Gewerblichen Masseure in Richtung Heilmasseur verbessert, indem diese das vorgeschriebene Praktikum zur Ausbildung zum Medizinischen Masseur um 1/3 von 875 auf 580 Lehreinheiten gesenkt und somit der Zugang zur Heilmasseuraufschulung erleichtert wurde. Die Praktikumszeit für medizinische Masseure bleibt unverändert. Es erfolgt aber auch eine Erweiterung der Durchlässigkeit der Ausbildung vom Heilmasseure hin zum Physiotherapeuten aufgrund der neuen Spezialqualifikation "Basismobilisation".

Unterschied zwischen österreichischem Heilmasseur und deutschem Masseur und Medizinischem Bademeister

Aus Sicht der Bundesinnung sollten als nächster Schritt in der Ausbildungsverordung zum MMHmG auch jene Inhalte aufgenommen werden, die aktuell die Differenz in der Ausbildung zwischen dem österreichischen Heilmasseur und dem deutschen Masseur und Medizinischen Bademeister ausmachen. Damit wäre sichergestellt, dass die von der Europäischen Union angestrebte Mobilität sowohl der selbständigen Dienstleister, als auch der Dienstnehmer unterstützt würde.

Dies sollte vor dem Hintergrund passieren, dass immer mehr österreichische Heilmasseure eine Aufschulung zum deutschen Masseur und Medizinischen Bademeister in Deutschland durchführen um einerseits neben einer selbständigen Tätigkeit in Österreich auch in Deutschland arbeiten und andererseits die verkürzte Ausbildung zum Physiotherapeuten absolvieren zu können. Im Sinne einer Durchlässigkeit vom Heilmasseur zum Physiotherapeuten, einer Aufwertung der Weiterbildungsmöglichkeiten in Österreich und damit der Wertschöpfung wäre eine solche Erweiterung des Umfangs der Lehrinhalte "Mobilisation" dringend erforderlich. Die österreichischen Heilmasseure wollen so wie ihre deutschen Kollegen den Patienten Grundzüge der Prävention und Rehabilitation sowie Bewegungserziehung anbieten dürfen. 

Forderung nach kürzeren Praxiszeiten bei Ausbildung zum Medizinischen Masseur

Die Bundesinnung wird sich, wie bei dieser Gesetzesänderung auch schon, in Zukunft für eine weitere Verkürzung der Praxiszeiten im Rahmen der Ausbildung zum Medizinischen Masseur einsetzen. Die Forderung nach einem Stufenmodell 400 Lehreinheiten für Gewerbliche Masseure und 600 Lehreinheiten für Lehrlinge bleibt aufrecht.

Stand: 14.12.2022