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Rechtliche Infos Tätowierer

Tattoonorm und Kosmetiknorm

Infos zur Normung

Lesedauer: 1 Minute

Die „Tattoonorm“ Tätowieren - Sichere und hygienische Praxis EN 17169 wurde als ÖNORM veröffentlicht und kann im Webshop von Austrian Standards, dem österreichischen Normungsinstitut gekauft werden.

Das Dokument „Tätowieren - Sichere und hygienische Praxis“ legt Anforderungen an die Hygiene vor und während des Tätowierens sowie für die Nachsorge fest. Sie gibt Leitlinien für Tätowierer und deren regelmäßigen Interaktionen mit Kunden und öffentlichen Behörden. Sie gibt Leitlinien für die korrekten Verfahren, um den optimalen Schutz für den Kunden, den Tätowierer sowie andere Personen in dem Tätowier-Arbeitsbereich sicherzustellen.

Auch die „Kosmetiknorm“ Dienstleistungen in Kosmetiksalons - Anforderungen an und Empfehlungen für die Dienstleistungserbringung ÖNORM EN 17226 kann nun im Webshop von Austrian Standards gekauft werden.

Dieses Dokument enthält Anforderungen an und gibt Empfehlungen für die Erbringung von professionellen Dienstleistungen in Kosmetiksalons. Diese Dienstleistungen beziehen sich auf die Erbringung von kosmetischen Behandlungen unabhängig davon, wo die Dienstleistungen erbracht werden. Dieses Dokument enthält Anforderungen an und gibt Empfehlungen für die Durchführung von kosmetischen Behandlungen durch eine ausreichend qualifizierte Fachkraft für Kosmetik. Es werden Empfehlungen bezüglich des Kundenmanagements zur Verfügung gestellt, um die Sicherheit von Kunden während jeglicher kosmetischen Behandlung sicherzustellen.

Für beide Normen gilt:

Normen sind Empfehlungen, deren Anwendung grundsätzlich freiwillig ist.

Der Gesetzgeber (Verordnungsgeber) kann aber ÖNORMEN für verbindlich erklären, wodurch sie Gesetzesrang (Verordnungsrang) erlangen. Die verpflichtende Anwendung/Einhaltung spezieller Normen kann auch vertraglich vereinbart werden.

Aufgrund der ohnehin geltenden Ausübungsregeln

ist eine solche Vorgehensweise nicht geplant.

Durch die Heranziehung von Normen zur Auslegung von vereinbarten Leistungen („Stand der Technik“) oder Sorgfaltsanforderungen im Streitfall, können Normen allerdings eine hohe faktische Relevanz erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung auf europäischer Ebene ist es gelungen manche Hürden heraus zu verhandeln und vorallem die in Österreich ohnehin bestehenden gesetzlichen Vorgaben und die Inhalte der Ausübungsregeln gut abzubilden.

Ein herzliches Dankeschön daher an alle, die sich die Zeit genommen haben und ihre Expertise eingebracht haben.

Stand: 29.11.2022