Nahaufnahme von einem Gesicht mit strahlendem Lächeln, eine Hand hält verschiedene Zahnmuster in unterschiedlichen Weißtönen zum Abgleich
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Rechtliche Infos Kosmetik

Zahnbleaching

Rechtssprechung

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Die Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure bezieht sich in den Auskünften bei Anfragen zum Thema „Zahnbleaching“ bislang auf die OGH Entscheidung aus 2013, die auch in einem Artikel in „Recht der Medizin“ behandelt wurde und in der Tätigkeit eine zahnärztliche Tätigkeit sieht, die auch dieser Berufsgruppe vorbehalten ist.

Nun wurde im Weg der Landesinnung Wien ein OLG Wien Urteil eines Wiener Unternehmens übermittelt, welches von dieser OGH Entscheidung zugunsten von Gewerbebetrieben abweicht. Die Durchführung der Behandlung scheint ident in beiden Entscheidungen.

Das genannte OLG-Urteil ist aus rechtlicher Sicht kein Freibrief zum gewerblichen Anbieten von Zahnbleaching und ist daher zurückhaltend zu beurteilen.

Das OLG lässt die Frage, ob durch das angebotene Bleaching ein Eingriff vorliegt, der zuvor eine zahnärztliche Untersuchung notwendig macht, nämlich unbeantwortet und zieht sich darauf zurück, dass die Klägerin ihrer, ihr nach UWG obliegenden, Beweispflicht nicht nachgekommen ist.

Berufsrechtlich geht es in der Abgrenzung zu den ärztlichen Tätigkeiten aber zumeist genau um die Frage, ob ein Eingriff vorliegt, der zuvor ärztlicher Abklärung bedarf. Frühere OGH-Entscheidungen haben in vergleichbaren Fällen (OGH Urteil) einen Eingriff mit dem Argument bejaht, dass durch das aufgetragene Zahngel eine chemische Reaktion stattfindet und daher auch eine entsprechende zahnärztliche Untersuchung als Voraussetzung betrachtet. Dies unabhängig von der Einstufung des Mittels selbst (mit bzw. ohne Wasserstoffperoxid). Es kommt nicht auf das zum Zahnbleichen verwendete Mittel an.

Die beiden Entscheidungen gründen auf einer Bestimmung des Zahnärztegesetzes und gehen auf die Frage, ob es sich bei dem verwendeten Mittel um ein verkehrsfähiges kosmetisches Mittel handelt, nicht ein.

Es handelt sich bei diesen Urteilen um Einzelfallentscheidungen und die grundsätzlichen Rechtsfragen („Was ist ein Eingriff?“ im Zusammenhang mit Bleaching bzw. ob schon die Möglichkeit einer krankheitsbedingen Ursache eine Untersuchung / Diagnose erforderlich machen) sind nicht geklärt bzw. wurden früher auch schon anders entschieden.

Eine Rechtsunsicherheit bleibt somit daher bestehen.

Stand: 29.11.2022