Orthopädieschuhmacher & Schuhmacher

Rechtsgrundlagen Orthopädieschuhmacher und Schuhmacher

Recht

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Medizinprodukteabgabeverordnung

Detailinfo AGES 

ÖNORM orthopädische Sicherheitsschuhe 

Mit 15. April 2012 wurde die ÖNORM Z1259 orthopädische Berufsschuhe erlassen.

Bitte beachten sie das die Norm bei Fertigung von orthopädischen Sicherheitsschuhen, Einlagen und Zurichtungen zwingend einzuhalten ist und den Vorschriften betreffend perönliche Sichheitsausrüstungen gem. Arbeitnehmerschutzgesetz zu entsprechen.

Die Norm erhalten sie beim Normungsinstitut unter Tel. 01/21300-828 oder im Internet (www.as-search.at) zu beziehen.

Details der Umsetzung entnehmen sie dem Erlass der Arbeitsinspektion unter folgendem Link.

Verwendungsbescheinigung 

Medizinproduktegesetz 

Da es sich bei Heilbehelfen um Medizinprodukte handelt ist auf allen Produkten der Orthopädieschuhmacher das Medizinproduktegesetz anzuwenden. Um der Berufsgruppe den Umgang mit dem Medizinproduktegesetz zu erleichtern wurde seitens der Bundesinnung ein Leitfaden zur Verfügung gestellt. Dieser erhält alle wichtigen Informationen für den Orthopädieschuhmacher.

Leitfaden Medizinproduktegesetz und seine Umsetzung in der Praxis - Info für Orthopädieschuhmacher (Stand: 2011)

Gesundheitsgewerbe BMWFJ (Link)

Stand: 16.01.2019