Gewerbliche Dienstleister, Fachverband

Zeichenbüros

Wer sind wir?

Lesedauer: 1 Minute

Zeichenbüros
© Fotolia

Zeichenbüros erstellen Reinzeichnungen (aufgrund von Planung-Befugter). 
Die Stärken ihrer Tätigkeit liegen in der Fertigkeit und dem professionellen Umgang mit CAD-Systemen. 

Als Grundlage dienen Ideen, Konzepte und Skizzen, welche sie von Konstrukteuren, Ingenieuren, Industriedesignern, Architekten und Hoch- und Tiefbautechnikern erhalten.

Sie erstellen die technischen Zeichnungen mit Hilfe von CAD-Software, bringen diese in das benötigte Dateiformat, speichern sie für die Kunden auf Datenträgern ab und archivieren Sicherungskopien digital auf Serversystemen.    

Bei ihrer Arbeit achten sie besonders auf die exakte Einhaltung von gesetzlich vorgeschrieben Normen und Richtlinien. Zeichenbüros erstellen perspektivische Ansichten, Detailzeichnungen, Visualisierungen und Animationen, zeichnen Schnitte und Funktionsabläufe und bemaßen Pläne.

In Zeichenbüros arbeiten fachlich hochqualifizierte und erfahrende Techniker, die dafür sorgen, dass die Planungsideen ihrer Auftraggeber - Industrie-, Gewerbe- und Handwerksbetriebe, Architekten, Baumeister und private Bauherren - optisch ansprechend und technisch einwandfrei umgesetzt werden können.

Checkliste zur Stundensatzermittlung

Betriebswirtschaftliche Kalkulation als Vorlage für eine kompetitive Preisgestaltung

Die Berufsgruppe Zeichenbüros stellt ihren Mitgliedsbetrieben eine unverbindlich anzuwendende Checkliste zur Ermittlung eines Stundensatzes zur Verfügung: diese soll es jedem Betrieb ermöglichen, anhand der umfassenden eigenen konkreten Unternehmensdaten einen hypothetischen, nach außen gerichteten Stundensatz zu errechnen. Bitte beachten Sie bei den zu kalkulierenden Kosten die jeweilige Betriebsform.

Der ermittelte Stundensatz stellt ein mögliches Element dar, die Legung konkreter Anbote je nach Marktlage zu ermöglichen.

Download


Hinweis:
Trotz sorgfältiger Prüfung sind Fehler nicht auszuschließen. Die Richtigkeit des Inhalts ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung der Berufsgruppe Zeichenbüros ist daher ausgeschlossen.


Stand: 24.08.2021