Illustration zwei Corona-Viren auf blauem Hintergrund
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Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker, Landesinnung

Informationen für Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker

Aktuelle Informationen für die Berufsgruppen

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Aktuelle Informationen zum Thema Corona 

Aktuelle Rechtslage

Rechtslage bis inklusive 31.01.2022

Generalkollektivvertrag Corona-Maßnahmen, gültig ab 01.09.2021

Der neue Generalkollektivvertrag Corona-Maßnahmen gilt rückwirkend ab 01.09.2021 und läuft bis zum 30.04.2022.

Der neue Generalkollektivvertrag übernimmt die bisherige Regelung zum Maskentragen in Betrieben und stellt außerdem erstmals klar, dass der Arbeitgeber das Maskentragen im Betrieb anordnen kann.

Der Mitarbeiter kann sich durch einen 3G-Nachweis von der Maske befreien.

Gestrichen wurde die Regelung, dass sich der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit testen lassen kann, wenn er dazu durch Gesetz oder Verordnung verpflichtet ist.

Zum Generalkollektivvertrag

Nähere Informationen zum Thema Baustellen:


Stand: 15.04.2022