Personen programmieren gemeinsam und blicken freudig und motiviert auf einen Monitor
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Müller und Mischfuttererzeuger

Monitoringangebote

Schadstoff-, Rohstoff- und Getreidemonitoring

Lesedauer: 3 Minuten

Folgende drei Monitoringprogramme bieten wir Ihnen als Service Ihrer Interessenvertretung an:

1. Schadstoffmonitoringprogramm der Futtermittelwirtschaft (AGES)

Bereits seit mehr als zehn Jahren bietet die Bundesinnung Lebensmittelgewerbe gemeinsam mit dem Fachverband der Lebensmittelindustrie das Schadstoffmonitoringprogramm der Futtermittelwirtschaft an. Durchgeführt wird das Monitoring von der AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH.

Zweck ist die Sicherstellung der Durchführung von Rohstoffanalysen für bestimmte Schadstoffe in Futtermittel-Ausgangserzeugnissen im Rahmen eines österreichischen Monitoringprogrammes. Das Monitoringprogramm soll die Futtermittelunternehmer bei der Erfüllung ihrer Pflicht zur Eigenkontrolle gemäß § 18 Abs. 4 FMG und gemäß Artikel 17 der EG-VO 178/2002 unterstützen.

Am Monitoringprogramm können österreichische Mischfutterhersteller und Rohstofflieferanten teilnehmen.


Welche Vorteile hat eine Teilnahme am gemeinsamen Schadstoffmonitoring?

  • Beitrag zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung für jedes teilnehmende Unternehmen
  • Ergebnisanerkennung bei externen Audits für alle Markenprogramme
  • verhandelte Analysenrabatte mit der AGES, auch für Einzeluntersuchungen für Ihren Betrieb
  • anerkannte amtliche Musterziehung
  • anonymisierte Probenahme nach dem Zufallsprinzip
  • Datenzugriff mit Herkunftsnachweis
  • hohe jährliche Kosteneinsparung gegenüber den notwendigen Einzeluntersuchungen

Die Erstanmeldung für das kommende Schadstoffmonitoring-Jahr muss bis spätestens 30.10. des laufenden Jahres erfolgen und startet mit 1.1. des Folgejahres. Die Teilnahme wird automatisch verlängert, sollte keine Abmeldung erfolgen. Der Ausstieg hat bis spätestens 1.11. des laufenden Jahres zu erfolgen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie im Büro der Bundesinnung, Telefon: +43 (0)5 90 900 3192, Email: lebensmittel.natur@wko.at

2. Rohstoffmonitoring für Einzelfuttermittelhersteller und Ölpresser (AGES)

Das gemeinsame Rohstoffmonitoring wurde durch die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe zusammen mit dem Bundesgremium des Agrarhandels zur Unterstützung der Mitglieder - vor allem pastus+ teilnehmender Unternehmen - initiiert. Start des gemeinsamen Rohstoffmonitorings war der 1.1.2016. Abgewickelt wird das Monitoring seit 2023 über die AGES.


Welche Vorteile bietet Ihnen die Teilnahme?

  • Erhebliche Reduktion der Kosten für pastus+ zertifizierte Unternehmen durch die 50%ige Reduktion der in den pastus+ Richtlinien vorgeschriebene Analyseanzahl
  • Gesamt-Monitoring-Bericht am Ende des Jahres
  • Österreichweites Monitoring liefert Analyseergebnisse für die Branche (bspw. zur Risikoerhebung, öffentliche Diskussionen zu Rückständen, Futtermittelsicherheit)
  • Freiwillige Durchführung von Zusatzuntersuchungen zu vergünstigten Konditionen

Die Erstanmeldung für das kommende Rohstoffmonitoring-Jahr muss bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres erfolgen und startet mit 1. Jänner des Folgejahres. Die Teilnahme wird automatisch verlängert, sollte keine Abmeldung erfolgen. Der Ausstieg hat bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres zu erfolgen.

Detaillierte Informationen finden Sie in unter Informationen zum Rohstoffmonitoring oder erhalten Sie im Büro der Bundesinnung unter der Telefon: +43 (0)5 90 900 3192  bzw. Email: lebensmittel.natur@wko.at

3. Europäisches Getreidemonitoring (EGM)

Mit August startet das EGM für das jeweilige Getreidewirtschaftsjahr – weitere Informationen zum EGM 2023 und die neuen Auftragsscheine:

Das neu strukturierte EGM, wird seit 2014 von der biotask AG durchgeführt. Die teilnehmenden Mühlen schätzen die flexible und vorausschauende Ausrichtung, die schnelle Handlungsfähigkeit in problematischen Situationen und die praxisorientierte Beratung. 

Das EGM wird damit zunehmend zu einem Instrument des Krisenmanagements entlang der Wertschöpfungskette auch für den Getreidestandort Österreich. Die Interessensvertreter der Mühlenbranche nutzen das EGM, um sich auf Augenhöhe mit den einschlägigen Behörden auszutauschen und an politischen Entscheidungsprozessen auf nationaler und EU-Ebene mitzuwirken.

Die am EGM interessierten Unternehmen, Getreidemühlen und Getreidehändler verpflichten sich bei Teilnahme, je 10.000 t verarbeitetem oder gehandeltem Getreide eine Probe auf Rückstände und Kontaminanten sowie auf den Hygienestatus untersuchen zu lassen.

Die Befunde des Europäischen Monitorings beweisen, dass durch die qualitätssichernden Maßnahmen der beteiligten Mühlen und der Vertragspartner des Erfassungshandels die Lebensmittelsicherheit der Getreidemahlerzeugnisse nachhaltig gewährleistet ist.

Wir heißen Sie gerne als Teilnehmer des EGM im neuen Getreidewirtschaftsjahr herzlich willkommen, welches immer am 01. August beginnt. Die verstärkte Einbindung insbesondere gewerblicher Mühlen ist wünschenswert!

Die detaillierten Informationen erhalten Sie im Büro der Bundesinnung unter der Telefon: +43 (0)5 90 900 3192, Email: lebensmittel.natur@wko.at

Stand: 04.03.2024