Aufgeklapptes Notebook mit Schriftzug Kollektivvertrag am Bildschirm, daneben Waage und Gesetzesparagrafen stehend
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Nahrungs- und Genussmittelgewerbe

Kollektivvertrag Nahrungs- und Genussmittelgewerbe

Aktuelle Kollektivvertrags(rahmen)texte, Löhne, Gehälter und Zusatzinformationen

Lesedauer: 2 Minuten

Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Lohn- und Gehaltstabellen sowie Zusatzinformationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Lehrlinge im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe.

Gehaltstabellen Nahrungs- und Genussmittelgewerbe

Gehaltstabelle Nahrungs- und Genussmittelwerbe, Angestellte, gültig ab 1.1.2024

Gehaltstabelle Nahrungs- und Genussmittelwerbe, Angestellte, gültig ab 1.1.2023

Gehaltstabelle Nahrungs- und Genussmittelwerbe, Angestellte, gültig ab 1.1.2022

Gehaltstabelle Nahrungs- und Genussmittelwerbe, Angestellte, gültig ab 1.1.2021

Kollektivvertrag Nahrungs- und Genußmittelgewerbe, Arbeiter/innen, gültig seit 1.6.2016

Zusatzkollektivvertrag Kündigungsfristen/-termine Nahrungs- und Genußmittelgewerbe, gültig ab 1.10.2021

Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte

Lohnverträge 2024 nach Berufsgruppen

Essigerzeugung, Essenzenerzeugung, Spirituosenerzeugung oder Wermut-, Dessertwein- und Schaumweinerzeugung gültig ab 1.1.2024
Gültig für ganz Österreich

Gemüsekonserven-, Obstkonserven-, Marmeladen-, Fruchtsäften-, Süßmost- und Tiefkühlwarenerzeugung gültig ab 1.1.2024
Gültig für ganz Österreich

Teigwarenerzeugung gültig ab 1.1.2024
Gültig für ganz Österreich

Kohlensäurehältigen Getränkeerzeugung gültig ab 1.1.2024
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Salzburg

Lohnverträge 2023 nach Berufsgruppen

Essigerzeugung, Essenzenerzeugung, Spirituosenerzeugung oder Wermut-, Dessertwein- und Schaumweinerzeugung gültig ab 1.1.2023
Gültig für ganz Österreich

Gemüsekonserven-, Obstkonserven-, Marmeladen-, Fruchtsäften-, Süßmost- und Tiefkühlwarenerzeugung gültig ab 1.1.2023 
Gültig für ganz Österreich

Teigwarenerzeugung gültig ab 1.1.2023
Gültig für ganz Österreich

Kohlensäurehältigen Getränkeerzeugung gültig ab 1.1.2023
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Salzburg

Fischmarinaden, Fischkonserven, Gabelbissen, Sandwiches und sonstigen Arten der Feinkosterzeugung gültig ab 1.5.2023
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Burgenland und Vorarlberg

Lohnverträge 2022 nach Berufsgruppen

Essigerzeugung, Essenzenerzeugung, Spirituosenerzeugung oder Wermut-, Dessertwein- und Schaumweinerzeugung gültig ab 1.1.2022
Gültig für ganz Österreich

Gemüsekonserven-, Obstkonserven-, Marmeladen-, Fruchtsäften-, Süßmost- und Tiefkühlwarenerzeugung gültig ab 1.1.2022 
Gültig für ganz Österreich

Teigwarenerzeugung gültig ab 1.1.2022
Gültig für ganz Österreich

Kohlensäurehältigen Getränkeerzeugung gültig ab 1.1.2022
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Salzburg

Fischmarinaden, Fischkonserven, Gabelbissen, Sandwiches und sonstigen Arten der Feinkosterzeugung gültig ab 1.5.2022
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Burgenland und Vorarlberg

Lohnverträge 2021 nach Berufsgruppen

Essigerzeugung, Essenzenerzeugung, Spirituosenerzeugung oder Wermut-, Dessertwein- und Schaumweinerzeugung gültig ab 1.1.2021
Gültig für ganz Österreich

Gemüsekonserven-, Obstkonserven-, Marmeladen-, Fruchtsäften-, Süßmost- und Tiefkühlwarenerzeugung gültig ab 1.1.2021 
Gültig für ganz Österreich

Teigwarenerzeugung gültig ab 1.1.2021
Gültig für ganz Österreich

Kohlensäurehältigen Getränkeerzeugung gültig ab 1.1.2021
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Salzburg

Fischmarinaden, Fischkonserven, Gabelbissen, Sandwiches und sonstigen Arten der Feinkosterzeugung gültig ab 1.5.2021
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Burgenland und Vorarlberg

Lohnverträge 2020 nach Berufsgruppen

Essigerzeugung, Essenzenerzeugung, Spirituosenerzeugung oder Wermut-, Dessertwein- und Schaumweinerzeugung gültig ab 1.1.2020
Gültig für ganz Österreich

Gemüsekonserven-, Obstkonserven-, Marmeladen-, Fruchtsäften-, Süßmost- und Tiefkühlwarenerzeugung gültig ab 1.1.2020 
Gültig für ganz Österreich

Teigwarenerzeugung gültig ab 1.1.2020
Gültig für ganz Österreich

Kohlensäurehältigen Getränkeerzeugung gültig ab 1.1.2020
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Salzburg

Fischmarinaden, Fischkonserven, Gabelbissen, Sandwiches und sonstigen Arten der Feinkosterzeugung gültig ab 1.5.2020
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Burgenland und Vorarlberg

Lohn- und Gehaltstabellen Molkereien, Käsereien 2023

Lohn- und Gehaltstabellen Molkereien, Käsereien 2022

Lohn- und Gehaltstabellen Molkereien, Käsereien 2021

Rahmenkollektivvertrag Molkereien, Käsereien

Stand: 15.01.2024