Berufsbild Textilreinigung

Das Berufsbild für den Lehrberuf Textilreiniger wird durch Verordnung BGBl. Nr. 346/1991, mit der die Ausbildungsvorschriften für Lehrberuf Textilreiniger erlassen werden, festgelegt.
Die Verordnung BGBl. Nr. 348/1991 legt die Prüfungsordnung für die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Textilreiniger fest.
Tätigkeitsbereich der Textilreiniger:innen
(Chemischreiniger, Wäscher und Wäschebügler)
Trocken- und Nassreinigen, Waschen, Detachieren, Imprägnieren, Ausrüsten, Stärken, Bügeln, Pressen, Spannen, Falten, Mangeln und Bleichen aller Arten von Kleidung und Textilien.
Tätigkeitsbereich der Färber:innen
Vorbehandeln (z.B.: Waschen, Einschlichten, Bleiche, Abkochen), Färben und Nachbehandeln (z.B.: Appretieren, Weichmachen, Ausrüsten) von Stückware, Strangware und konfektionierter Ware.
Gewerbeberechtigungen Textilreiniger:in / Wäscher:in
Die Voraussetzungen sind: Der Zugang zum Handwerk Textilreiniger ist durch die Zugangsvoraussetzungs-Verordnung (BGBl. Nr. 90/2003) geregelt.
Lehrzeit in Jahren: 3
Lehrlingsstellen
Weiterführende Informationen zur Lehrlingsausbildung erhalten Sie bei den Lehrlingsstellen der Landeskammern.
Adressen: Lehrlingsstellenbörse