Diverse Rechtsbestimmungen für Textilreiniger

Einige Gesetze, Verordnungen und Erlässe betreffen oft ganz konkret den Betriebs- und Arbeitsalltag von Unternehmen. Die Innung der Textilreiniger informiert daher über rechtliche Bestimmungen, die im Betriebsalltag wichtig sein können.
Meisterprüfungsaktion - Rückerstattung eines Drittels der Gebühren für Meisterprüfungen (Link)!
Behindertengleichstellungsgesetz
Weitere Rechts-Infos
- Gesundheitsüberwachung - Ärztliche Untersuchungen auf Einwirkungen durch Perchlorethylen gem. § 49 ASchG
- Neues Prüfbuch für Textilreinigungsanlagen
- VEXAT: Explosionsschutz - Verordnung über explosionsfähige Atmosphären
Achtung Homepage Betreiber - Änderung Mediengesetz
Am 1. Juli 2005 trat eine Novelle des
Mediengesetzes in Kraft. Die Novelle sieht unter anderem neue
Informationspflichten für Websites und Newsletter vor. Alle Unternehmen, die
eine Website betreiben oder einen Newsletter versenden, sind davon
betroffen.
Die Wirtschaftskammer Österreich stellt Ihnen ein Service zur
Verfügung, mit dessen Hilfe Sie diese Informationspflichten einfach und
unbürokratisch erfüllen können.
Nutzen Sie dazu das erweiterte
ECG-Service im WKO.at Firmen A-Z, das für Mitglieder kostenlos angeboten wird.
Voraussetzung für die Nutzung ist das Ergänzen von einigen, wenigen Feldern im
Firmen A-Z. Der Weg dorthin ist einfach.
Melden Sie sich dazu mit Ihren
Zugangsdaten auf http://wko.at/firmendaten an:
Mitgliedsnummer: XXXXXX
PIN: YYYYYY
Eine
einfache Anleitung finden Sie unter:
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=1&DocID=376656
Unsere
kostenlose WKO.at-Serviceline unterstützt Sie gerne unter der Nummer 0800 221
223 (Mo.-Fr. 8-20 Uhr, Sa. 8-12 Uhr) oder schicken Sie ein Fax an 0800 221 224
oder eine E-Mail an office@wko.at.
Weitere Informationen zur Novelle des Mediengesetzes finden Sie unter: http://wko.at/e-recht