Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, Bundesinnung

Merkblatt Installateure-Notdienst

Hinweise im Zusammenhang mit „Installateur-Notdiensten“, die dazu beitragen können, unliebsame Überraschungen wie überhöht empfundene Rechnungen oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten zu vermeiden.

Lesedauer: 1 Minute

Bevor ein Notdienst gerufen wird, sollte geprüft werden:

  • Kann die Behebung eines Schadens warten bis zum nächsten Werktag, an dem der Installateur des Vertrauens gerufen werden kann?
    • Bei Wasserschaden ist wegen zu erwartender Schäden durch austretendes Wasser eine sofortige Behebung erforderlich
    • Bei Heizungsstörungen kann möglicherweise eine alternative Heizmöglichkeit herangezogen werden und am nächsten Werktag der Hausinstallateur oder Werkskundendienst gerufen werden
    • Tropfende Wasserhähne können meist ebenso „warten“
    • Verstopfte Abflüsse erfordern je nach den örtlichen Gegebenheiten bzw. Ausweichmöglichkeiten für den Benutzer eine sofortige Behebung.
  • Wenn nach Abwägung der genannten Punkte ein Notdienst in Anspruch genommen werden muss, sollte gefragt werden:
    • Gibt es einen „Haus“-Installateur (von Hausverwaltung vorgeschlagen)?
    • Hat die Haushaltsversicherung eine Liste vertrauenswürdiger Handwerker? o Hat mein Installateur einen Notdienst eingerichtet?
    • Können Freunde, Bekannte, Verwandte einen Installateur-Notdienst empfehlen?

Ist die Entscheidung für einen Installateur-Notdienst gefallen, so sollte vorab geprüft werden, ob

  • Eine den durchzuführenden Arbeiten entsprechende Gewerbeberechtigung vorliegt
  • Das Installationsunternehmen kompetent für die zu reparierenden Geräte und Anlagen ist (z.B. ob Vertragspartner von Herstellerfirmen)
  • Die eingesetzten Mitarbeiter die nötige Fachkenntnis haben
  • Allenfalls notwendige Ersatzteile vorrätig sind bzw. mitgebracht werden können
  • Entsprechende Referenzen vorliegen
  • Rechnungsadresse und Firmensitz in Österreich
  • Verrechnung von 20% Umsatzsteuer nicht 19%

Bevor ein Auftrag zur Durchführung von Arbeiten erteilt wird, sollte sinnvollerweise verbindlich geklärt werden

  • Wann die Arbeiten durchgeführt werden
  • Wie hoch die voraussichtlichen Kosten sind, die sich aus
    • Arbeitszeit (zuzüglich möglicher Zuschläge für Abend, Nacht, Sonn- u. Feiertag)
    • Reisekosten (km-Kosten bzw. Pauschale – hier darf kein Zuschlag verrechnet werden)
    • Wegzeit, sofern nicht in Arbeitszeit enthalten (Zuschläge!)
    • Materialkosten (kein Zuschlag)
    • Allfällige Nebenkosten
      zusammensetzen
  • Möglichkeit der Zahlung per Erlagschein

Bei der Auswahl eines Installateurs in Ihrer Nähe ist der Installateurfinder behilflich!

Stand: 19.02.2019