Preisauszeichnung im Handel
Infos zu Pflichten des Händlers
Preisauszeichnung
In bestimmten Verkaufssituationen ist ein Händler gegenüber Konsumenten verpflichtet, den Verkaufs- und Grundpreis anzugeben; aber auch wenn dazu keine unmittelbare Rechtspflicht besteht, hat ein Unternehmer, der vom Geltungsbereich des Preisauszeichnungsgesetzes erfasst wird, bei freiwilligen Preisangaben (z.B. in der Werbung) vielfältige Vorgaben einzuhalten.
Nähere Informationen zur Pflicht des Händlers zur Grundpreisauszeichnung und Merkblätter für die Preisauszeichnung finden Sie untenstehend im Downloadbereich.