Weizenähren vor einem weißen Untergrund
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Landesproduktehandel

Getreide und Futtermittel

Rechtliche Rahmenbedingungen

Lesedauer: 5 Minuten

Der Handel und das Inverkehrbringen von Getreiden und Ölsaaten sowie von Futtermitteln  unterliegt wesentlicher rechtlicher Rahmenbedingungen sowie Kontrollen.

Unser Informationsangebot im Überblick:

Nationale und europäische Rechtsvorschriften für den Handel mit Getreiden, Ölfrüchte und Futtermitteln

Inverkehrbringen, Verpacken, Kennzeichnung und Kontrolle von Futtermitteln

  • Futtermittelgesetz 1999 - FMG 1999, Bundesgesetz über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen
  • Futtermittelverordnung 2010, Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der Bestimmungen zur Durchführung des Futtermittelgesetzes 1999 erlassen werden
  • Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz
  • Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln

Futtermittelhygiene

Futtermittelkatalog

  • Verordnung (EU) 2017/1017 der Kommission vom 15. Juni 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 68/2013 zum Katalog der Einzelfuttermittel

Überwachungs- und Kontrollvorschriften

  • Rückstandskontrollverordnung 2006 - Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Kontrollmaßnahmen betreffend bestimmte Stoffe und deren Rückstände in lebenden Tieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft
  • Verordnung VO (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel (Amtliche Kontrollen) – Gültig ab 14.12.2019
  • Verordnung (EG) 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz – Gültig bis 13.12.2019

Genetisch Veränderte Lebens- und Futtermittel

  • Futtermittel-GVO-Schwellenwert-Verordnung, Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Höchstgehalte von bestimmten gentechnisch veränderten Organismen in Futtermitteln
  • Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung, Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Kennzeichnung von Erzeugnissen, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten
  • Gentechnik-Registerverordnung, Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über das Gentechnikregister
  • Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
  • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
  • Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über grenzüberschreitende Verbringungen genetisch veränderter Organismen (Text von Bedeutung für den EWR)

Merkblätter, Leitfäden, Empfehlungen, Richtlinien

Zulassung und Registrierung als Futtermittelunternehmer

Für jeden Futtermittelunternehmer der Nutztierfutter Inverkehr bringt (Herstellung, Lagerung, Transport, Handel) besteht eine Registrierungspflicht. In Österreich ist für die Registrierung von Futtermittelhändler das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) zuständig. Alle wesentlichen Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Homepage des BAES.

Qualitätssicherungssysteme

Übersicht über einige freiwillige Qualitätsstandards für den Handel mit Getreiden sowie Futtermitteln die in Österreich Anwendung finden.

  • Pastus+ (AMA Marketing GmbH)

    Pastus+ ist ein Qualitätssicherungssystem für Futtermittel und umfasst Einzel- und Mischfuttermittelhersteller, Händler und Lagerhalter sowie Betreiber von fahrbaren Mahl- und Mischanlagen und Transporteure von Futtermitteln. Mehr Infos auf pastus.at 

  • QS (Qualität und Sicherheit)

    QS ist ein stufenübergreifendes System zur Qualitäts- und Herkunftssicherung für die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln mit durchgängiger Dokumentation und Kontrolle auf allen Marktstufen der Lebensmittelverarbeitungskette. Mehr Infos auf https://www.q-s.de/
     
  • GMP+ (Good Manufacturing Practice)

    Zwei Module sind entwickelt worden: GMP+ FSA (Feed Safety Assurance), das sich auf die Futtermittelsicherheit auf allen Stufen der Futtermittelkette konzentriert und GMP+ FRA (Feed Responsibility Assurance), das auf nachhaltige Futtermittel abzielt. Mehr Infos auf https://www.gmpplus.org

    Aktuelles (23.10.2023):

    Das neue Schema 2020 der GMP+ FSA und die Umstellung mit Stichtag 1.9.2024 stellt österreichische Getreidehändler vor bedeutende Herausforderungen. Bereits am 1.1.2023 wurden Erstzertifizierungen nach dem neuen Schema durchgeführt. Die Umstellung geht mit einer gewissen Verzögerung einher und bietet eine optimale Gelegenheit, sich im Rahmen eines aktualisierten Zertifizierungszyklus strategisch zu positionieren.

    Um die Umstellung zu erleichtern, gab es bereits am 20.9.2023 eine Infoveranstaltung zu diesem Thema, bei dem die Anforderungen des neuen Standards vermittelt, der Übergangsprozess für Zertifizierungsstellen beleuchtet, sowie Leitlinien und Empfehlungen zur Vorgehensweise für die Umsetzung präsentiert wurden.

    In diesem Zusammenhang wurden im Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich Musterdokumente ausgearbeitet, damit wir Sie bei der Umstellung noch mehr unterstützen können.

    »WKO-Musterhandbuch (exklusiv für Mitglieder)
     
  • GTP-Code (Good Trading Praxis)

    Der GTP-Code wurde für die Sammlung, Lagerung sowie für den Handel und Transport von Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen und von anderen pflanzlichen Erzeugnissen und Nebenprodukten von der COCERAL (Europäischer Verband für den Handel mit Getreide, Reis, Futtermittel, Ölsaaten, Olivenöl, Ölen und Fetten) entwickelt. Mehr Infos auf http://www.coceral.com

Entsprechende Zertifizierungsstellen finden Sie auf Nachfrage beim Standardeigner.

Monitoringangebote

Rohstoffmonitoring für den Landesproduktenhandel und Einzelfuttermittelherstellung

Das gemeinsame Rohstoffmonitoring wurde durch das Bundesgremium des Agrarhandels gemeinsam mit der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe zur Unterstützung der Mitglieder - vor allem pastus+ teilnehmender Unternehmen - initiiert. Start des gemeinsamen Rohstoffmonitorings war der 1.1.2016. Abgewickelt wird das Monitoring derzeit über die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH. 

Welche Vorteile bietet die Teilnahme?

  • Erhebliche Reduktion der Kosten für pastus+ zertifizierte Unternehmen durch die 50%ige Reduktion der in den pastus+ Richtlinien vorgeschriebene Analyseanzahl
  • Gesamt-Monitoring-Bericht am Ende des Jahres
  • Österreichweites Monitoring liefert Analyseergebnisse für die Branche (bspw. zur Risikoerhebung, öffentliche Diskussionen zu Rückständen, Futtermittelsicherheit)
  • Freiwillige Durchführung von Zusatzuntersuchungen zu vergünstigten Konditionen

Die Erstanmeldung für das kommende Rohstoffmonitoring-Jahr muss bis spätestens 30.10. des laufenden Jahres erfolgen und startet mit 1.1. des Folgejahres. Die Teilnahme wird automatisch verlängert, sollte keine Abmeldung erfolgen. Der Ausstieg hat bis spätestens 01.11. des laufenden Jahres zu erfolgen.

Detaillierte Informationen erhalten interessierte Landesproduktenhändler im Bundesgremium des Agrarhandels (E-Mail: agrarhandel@wko.at)

Überwachung und Kontrolle

Zur Gewährleistung der Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln wird die gesamte Kette überwacht und kontrolliert. Dies inkludiert ebenso den Handel. Zuständige Behörde für die Futtermittelkontrolle ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES). Die Basis für die Futtermittelkontrolle bildet der Mehrjährige Integrierte risikobasierte Kontrollplan (MIK).

Stand: 25.01.2024