Vieh- und Fleischgroßhandel

Handelsklassenschemata für Schlachtkörper veröffentlicht

Rechtliche Bestimmungen

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Am 4.Juli 2017 wurden die neuen Rechtsgrundlagen in Bezug auf die Handelsklassenschemata der Union für Schlachtkörper veröffentlicht. Sie gelten ab dem 11. Juli 2018.

  • Delegierte Verordnung (EU) 2017/1182 der Kommission vom 20. April 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Handelsklassenschemata der Union für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen und zur Meldung der Marktpreise für bestimmte Kategorien von Schlachtkörpern und lebenden Tieren
  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/1184 der Kommission vom 20. April 2017 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Handelsklassenschemata der Union für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen und auf die Meldung der Marktpreise für bestimmte Kategorien von Schlachtkörpern und lebenden Tieren

Im Wesentlichen soll damit eine Vereinfachung und Harmonisierung erfolgen und auch der Verwaltungsaufwand für Behörden und Marktteilnehmer reduziert werden. Dabei werden mehrere Verordnungen zusammengeführt und diese werden durch das neue Regelwerk aufgehoben. Es handelt sich dabei um die Verordnungen 315/2002 (Preisermittlung Schafe) und 1249/2008 (Klassifizierungsverordnung) sowie die Durchführungsverordnung 807/2013. Diese drei Rechtsgrundlagen werden mit 10.07.2018 ihre Gültigkeit verlieren.

Damit die Mitgliedstaaten sich auf den neuen Rechtsrahmen einstellen können, wird die Anwendung dieser Rechtsgrundlagen zwölf Monate nach Inkrafttreten beginnen (Gültigkeit ab dem ab dem 11. Juli 2018). 

Stand: 09.08.2017