Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, Bundesgremium

Befähigungsprüfung Großhandel mit Arzneimitteln und Giften

Voraussetzungen und Unterlagen

Lesedauer: 1 Minute

Der Großhandel mit Arzneimitteln und Giften ist ein reglementiertes Gewerbe (§ 94 Z. 32 GewO). Die Befähigungsprüfungen sind durch die Pharmagroßhandel-Befähigungsprüfungsordnung geregelt.

Der Großhandel mit Giften ist eine Teilberechtigung gem. § 116 Abs 1 Zi 7 GewO. Gewerbetreibende mit einer Arzneimittelgroßhandelsberechtigung sind auch zum Großhandel mit Giften berechtigt (§ 116 Abs 4 GewO).

Großhandel mit Arzneimitteln und Giften

Modul 1: fachliche mündliche Prüfung
Modul 2: fachliche schriftliche Prüfung
Modul 3: Ausbilderprüfung
Modul 4: Unternehmerprüfung

Großhandel mit Giften

Modul 1: fachliche mündliche Prüfung
Modul 2: Ausbilderprüfung
Modul 3: Unternehmerprüfung

Nach Ablegung der Prüfung kann der Befähigungsnachweis beantragt werden. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde hat gem. § 340 GewO zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen und binnen drei Monaten einen Bescheid zu erlassen. Danach erfolgt die Eintragung ins Gewerberegister.

Stand: 07.08.2023