Änderung bei der EKAER-Warenanmeldung in Ungarn
Information des AC Budapest
Mit Verordnung des Wirtschaftsministers 23/2015. (IX.4.) NGM wurde die Liste von risikoreichen Waren novelliert.
Die risikoreichen Waren wurden in 2 Gruppen geteilt:
- Lebensmittelprodukte
- Sonstige risikoreiche Waren
In beiden Listen gibt es einige neue Waren.
Die aktualisierte Liste kann beim AußenwirtschaftsCenter Budapest angefordert werden.
Gleichzeitig wurden weitere Ausnahmen von der EKAER Anmeldepflicht festgelegt:
- Rohmaterialien und halbfertige Produkte von Sicherheitsdokumenten (z. B. Reisepass, Führerschein, diverse Karten)
- Einfuhrgenehmigungspflichtiges Sicherheitspapier
- Produkte und deren Grundmaterialien sowie Produktionsmittel zur Herstellung von Produkten zur Banknoten- und Münzenemission
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das AC Budapest, E-Mail: budapest@wko.at, Tel.: +36 1 46 15 040.