Betrugsvorbeugung bei EU-Warenimporten, die handelspolitischen Schutzinstrumenten unterliegen
Diese Information ist speziell für österreichische Unternehmen im Außenhandel gedacht und enthält Vorschläge für wichtige Risikomanagement-Maßnahmen beim Import von Waren, die Handelsschutzinstrumenten der EU unterliegen.
Haben Sie bei einem Importvorgang aus einem Nicht-EU-Land geltende Antidumping- oder Antisubventionszölle übersehen, bekommt Ihr Unternehmen einen Einfuhrabgabenbescheid der Zollbehörde mit zusätzlichen nicht kalkulierten Abgaben.
Um dies zu vermeiden, empfehlen wir unseren Mitgliedsunternehmen vor einer Warenbestellung im EU-Ausland zuerst die vom BMAW geführten Listen der Antidumping- sowie Antisubventionsverfahren zu konsultieren.
Bestehen für die gewünschte Importware Handelsschutzmaßnahmen der EU, sollten Sie Ihre Lieferbeziehungen sehr genau analysieren, da die Haftung in der Regel beim Importeur liegt.
Ihr Unternehmen trägt also das Risiko der Nacherhebungen von Antidumping- oder Antisubventionszöllen, auch wenn ein Umgehungsversuch allein auf Betrugspraktiken Ihres Lieferanten aus dem EU-Ausland zurückzuführen ist.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Außenhändlern folgende Risikovorbeugungsmaßnahmen:
- Führen Sie zuerst eine Plausibilitätsprüfung durch, indem Sie das Verhältnis zwischen dem Ihnen angebotenen Warenpreis und dem durchschnittlichen Preisniveau im konkreten Drittland analysieren. Eine spürbare Abweichung ist ein erstes Warnsignal. Ähnlich liefert eine nähere Betrachtung der verfügbaren Herstellerkapazitäten im angegebenen Produktursprungsland deutliche Hinweise dafür, ob die gewünschten Erzeugnisse tatsächlich aus demselben Land stammen.
- In der Vorbereitungsphase eines Importgeschäfts mit einem Ihnen noch unbekannten Lieferanten ist es auf jeden Fall ratsam, dass Sie sich zuerst beim zuständigen WKO-AußenwirtschaftsCenter über die in Frage kommende Bezugsquelle erkundigen. Ein AW-Center kennt die Marktrealität vor Ort, hat in der Regel einen guten Zugang zu wichtigen Wirtschaftsbehörden in der Region, bedient sich professioneller Trade-Analyse-Tools und kann somit die Zuverlässigkeit von lokalen Unternehmen viel objektiver beurteilen. Nehmen Sie dabei das AW-Austria Lieferantensuche-Service in Anspruch. Als WKO-Mitgliedsunternehmen steht Ihnen ein Basiskontingent von acht Stunden pro Leistungsbereich und Land kostenfrei zur Verfügung.
- Sich beim Geschäft vertraglich möglichst gut absichern, ist ebenfalls von Bedeutung. Zu beachten gilt jedoch, dass unzuverlässige Drittlandsunternehmen relativ leichtfertig Falschangaben machen. Damit ist die Beweiskraft von unterzeichneten Papieren im Falle eines späteren Gerichtsverfahrens belastet.
- Um potenziell höhere Schäden für Ihr Unternehmen zu vermeiden, raten die Zollexperten zu einer gründlichen Wareninspektion bei der Erstlieferung. Dabei ist u. a. auf Anzeichen einer Umverpackung bzw. Umetikettierung zu achten. Nicht restlos entfernte Etiketten oder Warenmarkierungen in einer von den Erwartungen abweichenden Sprache gehören zu den häufigsten Hinweisen auf Betrug.
Für Rückfragen und weitere Informationen in Zollangelegenheiten stehen Ihnen die Spezialist:innen in der zuständigen Landeskammer zur Verfügung.
Wenn Sie als KMU von handelspolitischen Schutzinstrumenten betroffen sind, können Sie sich mit Ihrem Anliegen in jeder EU-Amtssprache an den KMU-Helpdesk der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission wenden: trade-defence-sme-helpdesk@ec.europa.eu.
Stand: März 2023
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Autors oder des Bundesgremiums des Außenhandels ausgeschlossen ist.