Erdkugel mit einer umringt mit einer Banderole mit der Aufschrift Saktionen
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Außenhandel, Bundesgremium

Sanktionen und Embargos

Übersicht über den aktuellen Stand für Unternehmen im Außenhandel

Lesedauer: 1 Minute

Embargos bzw. Sanktionen sind Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr. Sie werden aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet und können den Außenwirtschaftsverkehr einschränken oder auch komplett verbieten.

Wirtschaftsembargos bzw. -Sanktionen können gegenüber Länder, einzelne Personen, Unternehmen, Organisationen und spezielle Wirtschaftsbereiche verhängt werden. Beschränkt oder gänzlich untersagt werden können Handlungen und Rechtsgeschäfte. Die Auswirkung auf die Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs kann daher unterschiedliche stark sein.

Länder- oder personenbezogene Embargos und Sanktionen

Einen Überblick der einzelnen Länder- und personenbezogenen Embargos (inkl. der Waffenembargos) sowie weiteren relevanten Informationen zur Rechtsgrundlage bietet die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA. 

Waffenembargos

Embargos im Bereich der Militärgüter richten sich jeweils gegen ein bestimmtes Land und werden aufgrund von Resolutionen oder Beschlüssen der Vereinten Nationen, der EU oder OSZE verhängt. Die Übersicht der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA informiert über die aktuellen Waffenembargos und die Ausnahmebestimmungen der Waffenembargos.

Personenbezogene Embargomaßnahmen / Terrorismus

Personenbezogene Embargos werden vor allem als Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus verhängt. Diese länderunabhängigen Embargos richten sich gegen einzelne Personen, Einrichtungen oder Organisationen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Finanzsanktionen.

Stand: 02.08.2023