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Verrechnungspreisdokumentationsgesetz

Daten müssen bei grenzüberschreitender Tätigkeit an die Finanz gemeldet werden

Das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) verpflichtet zur Dokumentation von Verrechnungspreisen und Meldung an die Finanzverwaltung. 

Durch das Gesetz sind international agierende Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von mehr als 750 Mio. Euro zur Abgabe eines Country-by-Country-Reportings verpflichtet. Aber auch international tätige mittlere Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 50 Mio. Euro in den letzten beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren treffen zusätzliche Dokumentationsverpflichtungen.

Die Regelungen im Überblick  

Multinationale Unternehmensgruppen, die im vorange­gangenen Wirtschaftsjahr (gemäß konsolidiertem Abschluss) einen Gruppenumsatz von mindestens 750 Mio. Euro erwirtschaftet haben, sind dazu verpflichtet, jährlich einen länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Report) an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Als multinationale Unternehmensgruppe werden zwei oder mehr Geschäftseinheiten bezeichnet, die zumindest in zwei verschiedenen Staaten ansässig und durch Eigentum oder Beherrschung verbunden sind. Außerdem muss eine Verpflichtung zur Konsolidierung der Jahresabschlüsse bestehen oder die Konsolidierungsverpflichtung wird - wenn die Eigenkapitalbeteiligung an der Börse gehandelt werden könnte - hypothetisch angenommen.

In Österreich ansässige Geschäftseinheiten multinationaler Unternehmensgruppen, deren Umsatzerlöse in den beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren 50 Mio. Euro überstiegen haben, sind zur Erstellung, Aufbewahrung sowie Übermittlung von Master und Local File an das zuständige Finanzamt (innerhalb von 30 Tagen ab dessen Ersuchen) verpflichtet.

Weiters kann eine in Österreich ansässige Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe vom Finanzamt zur Vorlage eines Master Files verpflichtet werden, wenn nach den Bestimmungen eines anderen Staates eine dort ansässige Geschäftseinheit ein Master File zu erstellen hat.

Übermittlung von Master und Local File

Das Master File soll grundsätzliche Informationen der gesamten Unternehmensgruppe liefern. Das sind der Organisationsaufbau der multinationalen Gruppe, eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit, die Dokumentation der immateriellen Werte, der gruppeninternen Finanztätigkeiten und der Finanzanlage- und Steuerpositionen. 

Das Local File dient als Ergänzung des Master Files und umfasst landesspezifische Inhalte zu Geschäftsvorfällen der jeweiligen Ge­schäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe. Es sollen die inländische Ge­schäfts­einheit beschrieben, wesentliche gruppeninterne Geschäftsvorfälle dargestellt und Finanzinformationen dokumentiert werden. Die Finanzinformationen bestehen aus geprüf­tem oder ungeprüftem Jahresabschluss, dem Aufteilungsschlüssel für die Verrechnungspreis­­methode und Details zu Vergleichsgrößen. 

Das Master und Local File sind ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung dem zuständigen Finanzamt auf dessen Ersuchen innerhalb von 30 Tagen zu übermitteln.

In dem Infoblatt zur Dokumentation von Verrechnungspreisen und Meldung an die Finanzverwaltung finden Sie ausführliche Infos.

Weitere Fachinformationen zu Verrechnungspreisen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen.

Hinweis:
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!
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