Werte in der Sozialversicherung für den Direktvertrieb
Aktuelle Informationen für die Branche
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Für viele Bereiche haben die Wertgrenzen der Geringfügigkeit eine besondere Bedeutung. So z.B. bei der Antragstellung für die so genannte Kleinstunternehmerregelung. Diese Wertgrenzen werden jeweils zu Jahresbeginn valorisiert.
Die neuen Wertgrenzen für die Geringfügigkeit
Sozialversicherung (wenn nicht anders angeführt: Jahreswerte) (MBG = Mindestbeitragsgrundlage, KV = Krankenversicherung, PV = Pensionsversicherung) | 2019 in Euro |
Unfallversicherungsbeitrag | 117,48 |
MBG PV ab dem 4. Jahr pro Monat (mit Nachbemessung) | 654,25 |
MBG KV ab dem 4. Jahr pro Monat (mit Nachbemessung) | 446,81 |
MBG für die ersten 3 PV-Jahre und für das 3. KV-Jahr pro Monat (ohne Nachbemessung) | 654,25 |
MBG für die ersten 2 KV-Jahre pro Monat (ohne Nachbemessung) | 446,81 |
Höchstbeitragsgrundlage GSVG/FSVG pro Monat | 6.090,00 |
Geringfügigkeitsgrenze ASVG pro Monat | 446,81 |
Einkommensgrenze Kleinstunternehmerregelung, | 5.361,72 |
Jahresprovisionsumsatz,Umsatzgrenze Kleinstunternehmerregelung (Netto) | 30.000 |
Steuerrecht (jeweils pro Jahr) (ESt Einkommensteuer, USt Umsatzsteuer, AN Arbeitnehmer)
Freigrenze ESt für Einkünfte aus selbst. Tätigkeit für AN | 730 |
Freigrenze für AN für Gesamteinkünfte inkl. solche aus selbst. Tätigkeit | 12.000 |
Freigrenze für Selbständige ohne Einkünfte als AN | 11.000 |