Direktvertrieb, Bundesgremium

Besonderheiten beim Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln

Informationen für den Direktvertrieb

Lesedauer: 1 Minute

Für NEM und deren Vertrieb gelten besondere Regeln, die zunächst für das DVU, letztlich aber auch für den Direktberater als dessen Vertreter gelten:

  1. Es ist verboten, beim In-Verkehr-Bringen einem Lebensmittel oder NEM Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen (Verbot "heilender Aussagen"). Wahrheitsgemäße Aussagen über den Zweck einer Diät sind zulässig. 
  2. NEM dürfen nur verpackt abgegeben werden und nur bestimmte Vitamine und Mineralstoffe enthalten. 
  3. Die Kennzeichnung von NEM muss bestimmte Angaben enthalten: die Bezeichnung "Nahrungsergänzungsmittel", die Inhalte, die empfohlene tägliche Verzehrsmenge und einen Warnhinweis, diese nicht zu überschreiten, sowie Hinweise, dass NEM nicht als Ersatz für abwechslungsreiche Ernährung zu verwenden und dass die Erzeugnisse außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind. 
  4. Privatpersonen dürfen in Bezug auf den Vertrieb von NEM nicht aufgesucht werden. Auch Werbeveranstaltungen in Privathaushalten sind nicht zulässig. Der Versandhandel ist zulässig.

Stand: 02.08.2021