Elektrohandel

Ende ineffizienter Beleuchtungstechnik – (u.a. „Glühlampenverbot“)

Stufenweises Herstellungs- und Vertriebsverbot von Lampen mit geringer Energieeffizienz

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Auf Basis der Richtlinie 2009/125/EG (Ökodesign-RL II) werden stufenweise Herstellungs- und Vertriebsverbote von Lampen geringer Energieeffizienz in den Mitgliedsländern umgesetzt.

Dieses Verbot richtet sich gegen ineffiziente Beleuchtungstechnologie (Energieeffizienzklassen C bzw. schlechter). Beginnend mit September 2009 wurden nunmehr schrittweise Halogenlampen und Glühlampen (aufgrund ihrer schlechten Energiebilanz bzw. wegen ihres schlechten Licht-Wärme Verhältnisses) in diversen Wattagen verboten. Die genauen Zeitpunkte der Verbote entnehmen Sie bitte dem unten angeschlossenen Zeitplan. 

Lagerabverkauf ist jedoch erlaubt:

Ausdrücklich festgehalten werden muss, dass lediglich die Produktion innerhalb der EU sowie das Erstinverkehrbringen (also der Import in die EU) verboten sind, der Verkauf von Restbeständen bzw. Lagerabverkauf von diesen Glühbirnen bzw. Halogenlampen ist jedoch weiterhin erlaubt ebenso wie der Handel mit vor dem relevanten Datum in Verkehr gebrachten Glühbirnen. 

Zahlreiche Alternativen:

Es gibt für den täglichen Bedarf jedoch zahlreiche passende Alternativen (LEDs, OLEDs, Energiesparlampe etc.) zu ineffizienter Beleuchtung.

Stand: 21.08.2018