Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandel, Bundesgremium

FAQ zur Ausweitung des Reverse Charge

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Lesedauer: 2 Minuten

17.01.2024

Die wichtigsten Fragen im Überblick:

  1. Welche Waren sind von der Verordnung grundsätzlich erfasst?
  2. Wann ist ein Zuschnitt nicht von der Verordnung erfasst?
  3. Wenn ein Profil oder eine Stange oberflächenbehandelt wird, hat das Auswirkungen?
  4. Was ist wenn Zweifel bei Produkten bestehen, ob diese dem Reverse Charge System unterliegen?

1. Welche Waren sind von der Verordnung grundsätzlich erfasst?

Die nachstehende Aufstellung soll Ihnen einen Überblick geben. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Sie wegen der Lesbarkeit und Verständlichkeit keinesfalls vollständig sein kann.

Waren, die weitergehenden Bearbeitungsschritten unterzogen wurden und die schon Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Ware aufweisen, sind NICHT von der VO erfasst. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte die ZollexpertInnen der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.

  • Gold, Silber, Silberplattierungen auf unedlen Metallen, Goldplattierungen auf unedlen Metallen, Platin, Palladium, Rhodium, Iridium, Osmium und Ruthenium, Platinplattierungen auf edlen oder unedlen Metallen (Kapitel 71)

Pulver, Rohformen, Stäbe, Drähte, Profile, Bleche und Bänder, Abfälle und Schrott

  • Eisen und Stahl (Kapitel 72)

Masseln, Blöcke, Rohformen, Pellets, Halbzeug, Coils, flachgewalzte Erzeugnisse nicht in Coils, flachgewalzte Erzeugnisse plattiert oder überzogen, Walzdraht, Stabstahl, Profile (z. B. U, H, I, L, T …), Draht (auch mit unedlen Metallen überzogen)

  • Kupfer, Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) und Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze), Kupfervorlegierungen (Kapitel 74)

Kupferkathoden (auch Abschnitte), Barren, Knüppel, Rohformen, Pulver, Stangen, Stäbe, Profile, Draht, Bleche, Bänder, Folien und dünne Bänder

  • Nickel  und Nickellegierungen (Kapitel 75)

Rohformen, Pulver, Stangen, Stäbe, Profile, Draht, Bleche, Bänder, Folien

  • Aluminium (Kapitel 76)

Rohformen, Pulver, Stangen, Stäbe, Profile, Hohlprofile, Draht, Bleche, Bänder, Folien und dünne Bänder, Rohre

  • Blei (Kapitel 78)

Rohformen, Pulver, Platten, Bleche, Bänder, Folien 

  • Zink und Zinklegierungen (Kapitel 79)

Rohformen, Staub und Pulver, Stangen, Stäbe, Profile, Draht, Bleche, Bänder, Folien

  • Zinn und Zinnlegierungen (Kapitel 80)

Rohformen, Stangen, Stäbe, Profile, Draht, Bleche, Bänder

  • Titan, Wolfram, Molybdän, Tantal (Kapitel 81)

Rohformen, Pulver, Stangen, Stäbe, Draht, Profile, Bleche, Bänder, Folien

  • Magnesium (Kapitel 81)

Rohformen, Drehspäne, Körner

  • Cobaltmetalle (Kapitel 81)

Zwischenerzeugnisse der Cobaltmetallurgie, Rohformen, Pulver

  • Andere unedle Metalle z.B. Bismut, Cadmium,Zirconium,Antimon, Chrom, Beryllium, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium u.v.m.(Kapitel 81)

 Rohformen, Pulver

2. Wann ist ein Zuschnitt nicht von der Verordnung erfasst?

Ein einfacher rechteckiger Zuschnitt eines Blechs, ein gerader Abschnitt eines Profils oder einer Stange ändert nichts an der Zuordnung. Lediglich wenn ein spezieller Zuschnitt nach Konstruktionszeichnungen erfolgt und dieser bereits die wesentlichen Merkmale des Fertigproduktes aufweist, ist er der Position der Fertigware zuzuordnen.

Lohnverarbeitungen, wie Zuschnitte und Oberflächenbehandlungen von bereitgestelltem Material sind sonstige Leistungen und keine Warenlieferungen – sie sind somit nicht erfasst.

Werden Material und Zuschnitt extra verrechnet, wird trotzdem eine Ware geliefert - zu deren Einstufung siehe oben.

3. Wenn ein Profil oder eine Stange oberflächenbehandelt wird, hat das Auswirkungen?

Eine Oberflächenbehandlung eines Metallteiles ändert nicht die Zuordnung.

Baustahlgitter (HS Position 7314) und Distanzstreifen (HS Position N 7326) werden mit MwSt verrechnet, obwohl diese Produkte aus Walzdraht hergestellt werden, bei dem die Verrechnung ohne USt erfolgt .

Bei Baustahlgitter handelt es sich um ein Produkt einer höheren Bearbeitungsstufe als Draht. Darüber hinaus weist Draht ein höheres Betrugsrisiko aus, da einfacher zu transportieren.

Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammer Österreich ist ausgeschlossen.

4. Was ist wenn Zweifel bei Produkten bestehen, ob diese dem Reverse Charge System unterliegen?

Bestehen Zweifel ob das Produkt dem Reverse Charge System unterliegt, können Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergegangen ist.

Selbst wenn sich später herausstellt, dass die Entscheidung falsch war, gibt es keine Konsequenzen. Insbesondere für EPUs und Kleinstunternehmern ist durch diese Regelung eine sanktionsfreie umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze gewährleistet.