Gelangensbestätigung
Ab 1.10.2013 müssen deutsche Lieferanten zusätzlich zur Rechnung einen weiteren Nachweis (sog. Gelangensbestätigung) erbringen, wenn eine Lieferung in ein anderes EU-Mitgliedsland erfolgt oder die Ware von einem EU-Abnehmer in Deutschland abgeholt wird.
Die deutsche Finanzverwaltung bietet ein Standardformular für diese sogenannte Gelangensbestätigung an, welches auszufüllen und vom EU-ausländischen Abnehmer zu unterzeichnen ist.
Diese Gelangensbestätigung verbleibt beim deutschen Lieferanten und dient als Nachweis der Steuerfreiheit.
Kurz gefasst sehen die Nachweiskategorien folgendermaßen aus:
Eigentransport durch Lieferer | Gelangensbestätigung |
Selbstabholung durch Abnehmer | Gelangensbestätigung |
Transport durch von Lieferer oder Abnehmer beauftragte Dritte / Transportunternehmen | Gelangensbestätigung oder alternative Nachweise |
Weitere Informationen und ein Merkblatt zum Thema Gelangensbestätigung