Rechte der Verbraucher
Die Wirtschaftskammer Österreich hat Informationsblätter zum Thema Verbraucherrechte verfasst, in denen die wichtigsten Änderungen dargelegt werden. Mit diesen „Verbraucherrechten NEU“ kommt es zu gravierenden Änderungen bei den Informationspflichten. Auch kommt es damit zu gravierenden Änderungen für Betreiber von Webshops.
- Verbraucherrechte NEU: Allgemeine Bestimmungen für Verbrauchergeschäfte im Überblick - Entscheidende Änderungen für Unternehmen mit Geschäftskontakt zu Verbrauchern
- Verbraucherrechte NEU: Allgemeine Informationspflichten bei Verbrauchergeschäften im Detail - Entscheidende Änderungen für Unternehmen mit Geschäftskontakt zu Verbrauchern
- Verbraucherrechte NEU: Außergeschäftsraumverträge im Überblick - Neue Regelungen für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden
- Verbraucherrechte NEU: Button-Lösung für Webshops
Wir möchten den Punkt allgemeine Informationspflichten hervorheben – und hier insbesondere darauf hinweisen, dass die Verbraucher auf ihr bestehendes Gewährleistungsrecht hingewiesen werden müssen.
Dem Gesetz genüge getan ist beispielsweise mit einem Aushang an einer gut sichtbaren Stelle im Verkaufsraum mit sinngemäß folgendem Inhalt:
„Wir weisen darauf hin, dass Sie nach dem Kauf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nach § 932 ff ABGB geltend machen können."