Maschinen- und Technologiehandel, Bundesgremium

Umschlüsselung von Abfallarten und Berechtigungsumfänge gemäß aktuellem Abfallverzeichnis

Referenzliste für Abfallarten und Aufstellung der gültigen Erlaubnisumfänge ab 1.1.2022

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Zur Umschlüsselung von Abfallarten nach der aktuellen Abfallverzeichnisverordnung wurde eine Aufstellung der ab dem 1.1.2022 gültigen Berechtigungsumfänge der Sammler und Behandler erarbeitet. Diese wurde nun auch auf dem EDM-Portal gemeinsam mit dem zugehörigen Informationsschreiben veröffentlicht.

Durch die Neufassung der Abfallverzeichnisverordnung wurden insbesondere die harmonisierten gefahrenrelevanten Eigenschaften für Abfälle (hazardous properties) der Europäischen Union in die Verordnung eingearbeitet beziehungsweise noch nicht europaweit harmonisierte gefahrenrelevante Eigenschaften hinsichtlich des Eluats national genauer bestimmt.

Weiters wurden Regelungen zur Bewertung der gefahrenrelevanten Eigenschaften sowie die Zuordnungskriterien zu den einzelnen Abfallarten entsprechend angepasst.

Das Abfallverzeichnis sowie die Zuordnungskriterien zum Abfallverzeichnis treten mit 1.1.2022 in Kraft.