COVID-19 Handlungsempfehlung für den Sportartikelhandel und Sportgeräteverleih
Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Situation ist der österreichische Sportartikelhandel und Sportgeräteverleih bestrebt, Rahmenbedingungen für die kommende Wintersaison zu schaffen, die sowohl Kunden als auch Mitarbeitern ein sicheres Miteinander im Sportartikelhandel bzw. Sportgeräteverleih gewährleisten.
Mit den nachstehenden Handlungsempfehlungen bekennt sich der Sportartikelhandel bzw. Sportgeräteverleih zu Anti-Corona-Maßnahmen, wobei die Vorgaben der österreichischen Bundesregierung hierbei die Grundlage bilden.
Zum Umgang mit COVID im Handel
1. Welche allgemeinen Hygiene- bzw. Sicherheitsmaßnahmen sollten in den Geschäftsräumlichkeiten ergriffen werden?
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, nachstehende COVID-19 Handlungsempfehlung verantwortungsvoll und eigenständig umzusetzen und einzuhalten.
Hygienemaßnahmen:
- Der Geschäftsbereich sollte mit Desinfektionsmitteln oder Reinigungstüchern ausgestattet sein. Diese sind an neuralgischen Punkten im Geschäftsraum aufzustellen. Die Kassa ist mit einer physischen Trennwand auszustatten.
- Häufig berührte Gegenstände und Oberflächen (Tür- und Fenstergriff, Lichtschalter, Geländer etc.) sind regelmäßig bzw. frequenzabhängig zu reinigen oder andere geeignete Maßnahmen zur Desinfekton zur ergreifen (antivirale Folie)
- Allgemeine Sanitärbereiche, insbesondere Bedienknöpfe, Armaturen und Türklinken sind frequenzabhängig zu reinigen. Es ist sicherzustellen, dass in den Sanitärbereichen ausreichend Seife, Handtuchspender oder sonstige hygienegeprüfte Handtrockensysteme zur Verfügung gestellt sind.
- Über die Reinigungstätigkeit sollte ein Reinigungsplan geführt werden.
- Es wird empfohlen, die Betriebsstätte regelmäßig zu lüften, sofern dies das Wetter erlaubt. Bei Lüftungsanlagen sollten die Außenluftströme erhöht werden.
2. Welche Hygiene- bzw. Sicherheitsmaßnahmen gelten für Mitarbeiter und Kunden?
Kunden:
- Sofern keine abweichenden gesetzlichen Vorgaben gelten, sind sowohl Mitarbeiter als auch Kunden zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes in den Geschäftsräumlichkeiten verpflichtet. Für den Fall, dass ein Kunde keinen MNS mit sich bringt, sollte jedes Geschäft Reservemasken anbieten können.
- Kunden sind im Eingangsbereich des Geschäftes darüber aufzuklären, dass sie den Geschäftsbereich nicht betreten dürfen, wenn sie
- keinen Mund-Nasen-Schutz tragen
- COVID-19 assoziierte Symptome aufweisen.
- Verhaltensregeln (MNS-Pflicht, Sicherheitsabstand, Corona-Hotline 1450) für den Kunden sollten gut sichtbar ausgestellt (Aushang, Aufsteller, Bodenmarkierungen etc.) werden.
- Kunden wird das bargeldlose Bezahlen empfohlen.
- In den Geschäftsräumlichkeiten sind Ansammlungen und Staubildungen (z.B. Kassa etc.) nach Möglichkeit zu vermeiden.
Mitarbeiter:
- Mitarbeiter mit Kundenkontakt sollten eine Covid-19 Sicherheitsunterweisung absolvieren.
- Das gründliche Händewaschen soll von allen Mitarbeitern mehrmals täglich durchgeführt werden.
- Mitarbeiter achten darauf, dass die Sicherheitsabstände und die Maskenpflicht eingehalten werden.
- Fühlen sich Mitarbeiter krank, konkret bei Vorliegen von COVID-19 assoziierte Symptomen, dürfen diese keinesfalls am Dienstort erscheinen und müssen umgehend ihren Hausarzt kontaktieren. Mitarbeiter sollen die Corona-Hotline 1450 kontaktieren. Der Dienstgeber ist umgehend zu informieren.
3. Welche Besonderheiten gilt es im Sportartikelverleih zu beachten?
- Zur besseren Kundenlenkung und Stauvermeidung wird empfohlen, Kunden die Möglichkeit der Online-Terminbuchung bzw. Registrierung anzubieten. Die notwendigen personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die zuständigen Behörden sind im Anlassfall hiervon ausgenommen (contact tracing).
- Zur besseren Kundenstromlenkung wird bei größeren Gruppen die Vorabkoordinierung mit den örtlichen Schischulen und Hotels empfohlen.
- Für rasch entleihbares Equipment (z.B. Helme, Schneeschuhe, Rodel etc) bzw. für dessen Rückgabe sollte eine eigene fast-line eingerichtet werden.
- Check-In Touch Screens werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Zusätzlich sollten dem Kunden im Bereich der Check-In Touch Screens Handdesinfektionsmöglichkeiten sowie Einweghandschuhe angeboten werden.
- Bei der Gestaltung der Öffnungszeiten nach Möglichkeit sollte auf die Kundenfrequenz Bedacht genommen. werden. Gestaffelte Abhol- und Bringzeiten tragen zu einer zeitlichen Entzerrung des Kundenverkehrs bei.
- Entliehene Sportartikel (Ski, Helme, Schuhe, Stöcke, etc.) werden nach jeder Rückgabe gründlich gereinigt.
- Es wird empfohlen, beim Verleih von Helmen entgeltlich Kopftücher bzw. Einmalmützen anzubieten.
- Im Rahmen der Schi-Schuhanpassung sollten Mitarbeiter Einweghandschuhe verwenden.
4. Wie ist mit COVID-19- Verdachtsfällen bzw. Infizierten umzugehen?
- Um den Betrieb auch im Falle eines COVID-19 erkrankten Mitarbeiters aufrechthalten zu können, wird die Bildung von getrennten Arbeitsteams empfohlen.
- Fühlen sich Mitarbeiter krank, konkret bei Vorliegen von COVID-19 assoziierten Symptomen, dürfen diese keinesfalls am Dienstort erscheinen und müssen zu Hause bleiben.
- Beim Verdacht einer Covid 19-Erkrankung sind Mitarbeiter und Gäste sofort von den anderen Personen zu trennen. Die telefonische Gesundheitsberatung ist unter der Telefonnummer 1450 (Corona-Hotline) zu kontaktieren.
5. Sind Mitarbeiter/innen verpflichtet, eine bekannte Ansteckung mit COVID-19 umgehend dem Arbeitgeber mitzuteilen?
6. Wie kann ich mich auf einen COVID-19 Fall in meinem Betrieb vorbereiten und wie verhalte ich mich bei einem Verdachtsfall oder einer positiven Testung eines Mitarbeiters richtig?
7. Wann sind Mitarbeiter/innen als Corona-Hochrisiko-Personen (Kategorie 1 – Kontaktpersonen) zu betrachten?
8. Was passiert, wenn ein Gast bestelltes Leihequipment storniert?
- Sollte ein Leihnehmer aufgrund einer Reisewarnung oder ähnlichem seine Reise nicht antreten können bzw. wollen, so kann er unter Umständen von einem bereits abgeschlossenen Leihvertrag stornofrei zurücktreten. Ausschlaggebend ist hierbei, dass die Gefahrenlage auch im Lichte seriöser Medienberichte das allgemeine Lebensrisiko deutlich überschreitet und einem durchschnittlichen Reisenden daher nicht zumutbar (staatliche Reisewarnung) ist.
- Erkrankt ein Leihnehmer an COVID-19 noch bevor das Equipment entliehen wurde, so kann dieser nicht stornofrei vom Vertrag zurücktreten. Es wird jedoch empfohlen dem Leihnehmer einen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag zu gewähren, sofern dieser mehr als 24 Stunden vor der geplanten Entleihe seine Krankheit meldet und einen glaubwürdigen Krankheitsnachweis erbringen kann.
Infoblätter zum Download
- A4-Aushang: Corona-Sicherheitsmaßnahmen (pdf)
- A4-Aushang: Corona-Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen (pdf)
- A4-Aushang: Hygiene-Maßnahmen (pdf)
- Checkliste: Coronavirus für Unternehmer (pdf)
- Infoblatt: Umgang mit Corona-Kontaktpersonen (pdf)
Hinweis: Teilnahme an COVID-19- Sicherheitsschulung:
Empfohlen wird die Teilnahme an einer COVID-19-Sicherheitsschulung.
Besonders hingewiesen wird hierbei auf die Online-Schulung für den österreichischen Sportfachhandel, welcher durch den VSSÖ angeboten wird.
Die Schulung vermittelt sowohl medizinische als auch rechtliche Grundlagen und bietet praktische Maßnahmen zur Prävention bzw. zum Risikomanagement. Diese Schulung ist nicht verpflichtend, gibt Sportfachhändlerinnen aber die Möglichkeit zu diesem wichtigen Thema intern zu sensibilisieren und in der Außenwirkung gegenüber den KundInnen das gesteigerte Sicherheitsbedürfnis zu befriedigen.
Alle Informationen zu Corona finden Sie unter www.wko.at/corona