Reparaturbonus: Auch Reparatur von E-Bikes wird gefördert
Förderung für das Gewerbe Fahrradtechnik
Das Klimaschutzministerium unterstützt bis 2026 die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten, darunter fallen auch E-Bikes.
Nähere Informationen zum Reparaturbonus
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist eine entsprechende Gewerbeberechtigung, im Falle der E-Bikes das Freie Gewerbe der Fahrradtechnik (Anmeldung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde).
Weitere Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist eine Registrierung als Partnerbetrieb, Informationen finden Sie unter Reparaturbonus 2022 bis 2026.