Sportartikelhandel

Reparaturbonus – Jetzt als Partnerbetrieb registrieren!

Förderung für Sportartikelhändler im Nebenrecht und im freien Gewerbe "Fahrradtechnik"

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Aktuelle Information: Der Reparaturbonus ist vorübergehend bis 25. September 2023 ausgesetzt.

Seit Ende April 2022 kann in Österreich der Reparaturbonus für Elektro- und Elektronikgeräte eingelöst werden. Insgesamt 130 Mio. Euro warten darauf, bis zum Jahr 2026 von Privatpersonen abgeholt zu werden.

Im Bereich des Sportartikelhandels betrifft dies zB E-Bikes, aber grundsätzlich auch alle anderen elektrischen und elektronischen Bauteile von Sportartikeln.

Seit Start der Aktion hat sich das Bundesgremium des Handels mit Mode- und Freizeitartikeln dafür eingesetzt, dass der Reparaturbonus auch für Leistungen von Handelsbetrieben zusteht, die Reparaturen im Rahmen der ihnen nach der GewO zustehenden Nebenrechte durchführen.

Seit dem 6.10.2022 können sich Sportartikelhändler als „Reparaturbetrieb im Nebenrecht“ registrieren.

Alternativ steht die Förderung auch für Gewerbebetriebe zur Verfügung, die das freie Gewerbe „Fahrradtechnik“ (für die Reparatur von E-Bikes) angemeldet haben.

Zur Registrierung als Reparaturbetrieb kommt man unter www.reparaturbonus.at -> für Betriebe -> Partnerbetrieb werden.

Nähere Informationen zum Reparaturbonus

Stand: 03.08.2023