Textilhandel

Sicherheit von Kinderbekleidung

Gesetzliche Grundlagen für das Inverkehrbringen 

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Kordeln, Schnüre, Zugbänder und der Gleichen an Kinderbekleidung können zu Unfällen führen. Laut Produktsicherheitsgesetz (PSG) dürfen nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden. Näheres wird normalerweise in Normen geregelt.  

Die EN 14682 normiert Richtlinien für Kordeln und Schnüre an Bekleidung für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren. Diese Norm ist eine „harmonisierte“ Norm zum PSG, deren „Verbindlichkeitsgrad“ gem. §5 Abs. 1 PSG nahezu den Rang einer Verordnung hat.

Bezüglich der Ablösbarkeit von Kleinteilen wird auf die EN 71-1 zurückgegriffen, welche an und für sich für Spielzeug gilt.

Grundsätzlich empfiehlt es sich für Händler bei Ihren Vorlieferanten/Produzenten auf die Einhaltung dieser Normen zu bestehen.

Die wichtigsten Fakten über die gesetzlichen Grundlagen und Normen für das Inverkehrbringen von Kinderbekleidung Kordeln und Zugbänder finden Sie in den zwei Informationsblätter in der Downloadbox.

Stand: 08.04.2019