Wertverlust saisonaler Waren im Rahmen des Fixkostenzuschusses 800.000
Beantragung bis auf den 31.3.2022 verlängert
Auch im Rahmen des Fixkostenzuschusses 800.000/Fixkostenzuschuss II kann der Wertverlust saisonaler Waren berücksichtigt werden. Zur Handlungsanleitung für die Antragstellung für den Wertverlust im Rahmen des FKZ 800.000.
Bitte beachten Sie:
- Der Fixkostenzuschuss 800.000 kann bis 31.3.2022 beantragt werden.
- Die Antragstellung hat unternehmensindividuell gemeinsam mit dem steuerlichen Vertreter zu geschehen. Die Handlungsanleitung stellt die einzelnen Arbeitsschritte für die Behandlung des Wertverlusts der saisonalen Ware dar. Die konkrete Ausgestaltung selbst ist stark unternehmensindividuell.
- Saisonale Ware, welche vor dem 16.3.2020 bestellt wurde (auch saisonale Ware Herbst/Winter 2020/2021), konnte über den Fixkostenzuschuss I abgerechnet werden, hier endete die Frist für die Antragstellung am 31.8.2021. Weitere Informationen zum Fixkostenzuschuss I