Tabaktrafikanten, Bundesgremium

Öffentlicher Auftritt eines Trafikanten

Was ist zu beachten

Lesedauer: 1 Minute

Informationen im Internet und in Printmedien

Seitens der Monopolverwaltung wurden Kriterien für den Außenauftritt von Trafikanten festgelegt. Das Aufscheinen als Bezugsquellennachweis ist mit der Veröffentlichung folgender Informationen erlaubt:

  • Tabaktrafik oder Zigarrenfachgeschäft
  • Vorname, Zuname, Titel
  • Straße
  • PLZ, Ort
  • Telefon Fest und/oder Mobil
  • E-Mail-Adresse
  • Öffnungszeiten

Das Rauchringzeichen ist dabei erwünscht, der Firmenstempel auf der Zeitung ist erlaubt. Nicht erlaubt ist hingegen Werbung für ein bestimmtes Produkt. Die Veröffentlichung muss unentgeltlich erfolgen.

Das Aufscheinen von Trafiksymbolen in Plänen, gedruckt oder im Internet ist nur unentgeltlich möglich. Entgeltliche Anführungen sind nur über die Berufsvertretung unter Berücksichtigung aller Trafiken im jeweiligen Ort möglich.

Hinweise auf Veranstaltungsplakaten

Im Fall, dass eine Trafik als Ticketverkaufsstelle dient, sind Hinweise auf den jeweiligen Veranstaltungsplakaten, zu welchen Tickets angeboten werden, unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Die Trafik darf nicht als solche bezeichnet werden, sondern muss mit dem Hinweis auf eine "Ticketverkaufsstelle“ auf dem Plakat aufscheinen. Weiters dürfen die genaue Angabe der Adresse mit Straße und Ortsangaben, sowie Festnetz- oder Mobiltelefonnummer erwähnt werden. Dies muss unentgeltlich erfolgen, ein Sponsoring durch den Trafikanten ist nicht erlaubt.

Gibt es die Tickets in allen Trafiken, kann auch "erhältlich in allen Trafiken“ geschrieben werden

Stand: 19.07.2023