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Ausschreibung und Vergabe von Tabakfachgeschäften und Tabakverkaufsstellen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Das Bundesvergabegesetz Konzessionen (BVergGKonz 2018) bildet aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (Ro 2019/04/0231) neben dem Tabakmonopolgesetz die Rechtsgrundlage für die Vergabe von Trafiken.

Ziel des Gesetzes ist es, mehr Transparenz zu schaffen und die Unparteilichkeit der Vergabeverfahren zu gewährleisten. Auch wenn das Bundesvergabegesetz Konzessionen primär wirtschaftliche Ziele verfolgt, können soziale Kriterien ebenfalls berücksichtigt werden.

Für die Vergabe von Tabakfachgeschäfte oder Tabakverkaufsstellen bedeutet das, dass es detailliertere Vorgaben für die Durchführung des Vergabeverfahrens gibt. Tabakfachgeschäfte werden künftig ausschließlich an Menschen mit Behinderungen vergeben.

Um Sie bei Fragen rund um die Trafikvergabe zu unterstützen, haben wir zu diesem Thema speziell FAQs bereitgestellt:

FAQs für Tabakfachgeschäfte

FAQs für Tabakverkaufsstellen