Tabaktrafikanten, Bundesgremium

Erweiterung des Nebenartikelkatalogs ab 1. Juni 2022 um Speiseeis

Hygienevorschriften sind zu beachten 

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Der Nebenartikelkatalog der Monopolverwaltung GmbH wurde um den folgenden Eintrag erweitert: „Speiseeis (NEU! Ab 1. Juni 2022): Abgabe nur in vorverpackten Einzelportionen (keine Vorrats- und Familienpackungen). Das Präsentationsvolumen wird auf eine Tiefkühltruhe mit maximal 150 l Fassungsvermögen begrenzt und es dürfen maximal 12 verschiedene Sorten angeboten werden“.

Bitte beachten Sie die Hygienevorschriften beim Verkauf von Speiseeis. Nähere Informationen über den Ablauf erfahren Sie im MVG-Newsletter. 

Stand: 25.05.2022