Jugendliche sitzen gemeinsam auf einer Treppe und unterhalten sich freudig miteinander
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Tabaktrafikanten, Bundesgremium

Jugendschutz

In der Trafik wird Jugendschutz gelebt

Lesedauer: 1 Minute

02.10.2023

Seit dem 1.1.2019 ist der Verkauf von Tabakwaren und verwandten Erzeugnissen – also neuartigen Tabakerzeugnissen, pflanzlichen Raucherzeugnissen sowie der elektronischen Zigarette und deren Liquids – an Personen unter 18 Jahren gesetzlich verboten. Mit 10.7.2023 haben die Österreichischen Lotterien bundesweit das Mindestalter für die Produkte Lotto, Toto, Rubbellose und Co auf 18 Jahren angepasst. 

Die Trafikantinnen und Trafikanten sind Teil eines seit mehr als 200 Jahren bestehenden Netzwerks mit besonderer sozialpolitischer Verantwortung. Diese soziale Verantwortung wird auch gegenüber Kindern und Jugendlichen sehr ernst genommen.

Die Standesregeln für die Ausübung des Trafikantenberufs verbieten daher weiters die Abgabe von anderen nikotinhaltigen Produkten (z.B. Lutschsäckchen), Produkten, die zwar kein Nikotin enthalten, aber aufgrund ihres Erscheinungsbildes oder ihrer Funktion einem Tabakprodukt ähneln (z.B. E-Shishas, etc.) und legal rauchbaren Hanfprodukten an Personen unter 18 Jahren.

Dies bedeutet aber auch, dass Ausweiskontrollen bei Personen durchgeführt werden, bei denen das Alter von 18+ nicht eindeutig erkannt werden kann.

Um sicherzustellen, dass in den Trafiken mit dem Verkauf von sensiblen Genussmitteln verantwortungsvoller umgegangen wird als in anderen Vertriebskanälen, führt die Monopolverwaltung GesmbH (MVG) regelmäßig strenge Kontrollen durch.

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Plakat zum Thema Jugendschutz
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