Detailansicht von Batterien
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Versand- und Internethandel

Rücknahme von Elektroaltgeräten und von Altbatterien

Nach § 5 Abs. 2 und 3 Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) sowie nach§ 9 Abs. 2 und 12 Abs. 2 Batterienverordnung (Batt-VO)im Versand- und Internethandel

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Nach der Elektroaltgräte-Verordnung (EAG VO) und der Batterienverordnung (Batt-VO) müssen auch Versand- und Internethändler (Vertrieb mittels Fernabsatzvertrag im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 2. FAGG) Elektroalt-geräte und Altbatterien von ihren Kunden zurücknehmen und für die umweltgerechte Behandlung und Ver-wertung sorgen.

Rücknahmepflicht

Diese Verpflichtungen des (Versand)Handels bestehen zusätzlich zu den Verpflichtungen, die Ihr Unternehmen allenfalls als Importeur von elektrischen und elektronischen Geräten bzw. von Batterien/Akkus treffen und können nicht auf ein genehmigtes Sammel- und Verwertungssystem übertragen werden.
Die Kunden sind daher trotz Abschluss einer Entpflichtungsvereinbarung mit einem Sammel- und Verwertungssystem, die von Ihrem Unternehmen gegebenenfalls als Importeur von Elektrogeräten und/oder Batte-rien abgeschlossen werden muss, berechtigt, Elektroaltgeräte bei Kauf eines neuen Gerätes bzw. Altbatterien (diese auch unabhängig von einem Neukauf) per Post oder Zustelldienst an Sie als Händler z. B. im Retouren-paket zurückzusenden. Die Rücknahmeverpflichtung umfasst insbesondere auch Elektrogroßgeräte (Wasch-maschinen, Kühlgeräte, Elektroherde), die allenfalls im Zuge der Zustellung kostenlos entgegengenommen und abtransportiert werden müssen.

Informationspflicht

Der (Versand)Händler muss die Kunden über die Rückgabemöglichkeit von Elektroaltgeräten durch eine deutliche Information insbesondere im „Kassenbereich des Geschäftslokals“ bzw. über die Rücknahme von Batterien in der „Verkaufsstelle“ informieren. Diese Informationen dürfen nicht versteckt z.B. in den AGB erteilt werden, sondern müssen dem Kunden etwa auf den Serviceseiten (Online-Shop, Katalog) oder an ei-ner anderen Stelle im Zuge des Bestellprozesses (z.B. Warenkorb) deutlich und leicht auffindbar zur Kennt-nis gebracht werden.
Diese Informationen müssen jedenfalls beinhalten

  • Information, dass die Möglichkeit zur Rückgabe eines Elektroaltgerätes oder von Batterien besteht
  • Information über die Rückgabemodalitäten (Rücksendung des Altgerätes/Batterien per Post oder Paket-dienst, Übergabe an Zustelldienst insbesondere bei Elektrogroßgeräten)
  • Angabe einer Rücksendeadresse, die auch vom Sitz des Versenders abweichen kann.

Alternative zur direkten Rücknahme: Abgabestellensystem

Die direkte Rücknameverpflichtung entfällt allerdings bei Versandgeschäften, wenn der Händler flächendeckend Abgabestellen (zumindest 2 Stellen je politischen Bezirk) einrichtet, an denen seinen Kunden die Möglichkeit geboten wird, alte Elektrogeräte und Altbatterien unentgeltlich abzugeben.

Um die Rücksendung von Elektroaltgeräten und von Altbatterien an den Versandhändler zu vermeiden haben die Versender Otto, Universal, Quelle und Neckermann unter dem Arbeitstitel ARGE Elektroaltgeräte Versandhandel österreichweit ein Netz an Abgabestellen eingerichtet, an denen Elektroaltgeräte und Altbatterien von Kunden unentgeltlich übernommen werden.

Diese Abgabestellen können auch von anderen Versand- und Internethändlern genutzt werden! Erforder-lich dafür ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages mit den Mitgliedern der ARGE Elektroaltgeräte Versand-handel. Bei der Beteiligung am Abgabestellensystem entfallen auch alle Informationspflichten zur direkten Rücknahme und die Rücksendung von Elektroaltgeräten/Altbatterien ist ausgeschlossen. Die Kunden können an die Abgabestellen verwiesen und müssen lediglich über deren Adresse und die Öffnungszeiten informiert werden.
Diesen Nutzungsvertrag und weitere Informationen erhalten Sie unter folgender Adresse:

ARGE Elektroaltgeräte Versandhandel
Mag. Christian Jahn
Sonnenweg 12
4280 Königswiesen
Tel: 07955 / 23226
Mobil: 0664 / 41 55 886
E-Mail: ch.jahn@aon.at

Stand: Juli 2019

Stand: 19.07.2019