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Zoofachhandel

Novelle Tierschutz­gesetz - Ante portas

Bericht von Obmann Andreas Popper über den aktuellen Stand zur geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes

Lesedauer: 3 Minuten

Seit Januar 2022 sind wir nun mit einer Novelle des Tierschutzgesetzes befasst.

Das Gesundheitsministerium (für Tierschutz zuständig) unter Bundesminister (BM) Rauch (Partei Die Grünen) hat gemeinsam mit Tierschutzvereinen und Anderen ein sehr einseitiges Papier entworfen, um Tierschutz in Österreich zu verbessern.

Leider wurden wir in diesen Entstehungsprozess nicht einbezogen, um gleich praktische und fachliche Punkte von Anfang an einzuarbeiten.

Im weiteren Prozess zur Novellierung sind wir jedoch insbesondere von der Regierungspartei ÖVP intensiv einbezogen worden, was gut war.

Folgende Ergebnisse sind voraussichtlich im Gesetz zu finden:

  • das Qualzuchtmerkmal erfährt endlich eine Definition und wird durch die Aufgaben einer wissenschaftlichen Kommission von Willkürakten bei Inverkehrbringung, Werbung, Zucht und Ausstellung von Tieren, befreit.
  • die Haarlosigkeit per se verschwindet nicht als QZ Symptom, sondern wird nur in Verbindung mit physiologischer Beeinträchtigung als Verstoß gegen § 5 (Tierquälerei) angesehen.
  • Das Kürzen der Vibrissen aus medizinischen oder hygienischen Gründen ist wieder erlaubt.
  • Eine Übernahme und eine Haltung von Tieren für Privatpersonen ist grundsätzlich nur mehr bei Bezug aus meldepflichtigen oder bewilligungspflichtigen Haltungen erlaubt.
  • es wird ein Sachkundenachweis für Halter von Hunden, Reptilien, Amphibien und Papageien (mit Ausnahmen) eingeführt -> 4 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten – bei Hund zuzüglich 2 Stunden Praxiseinheit. Sachkundenachweis ist bei Meldung oder Bewilligung der Tierhaltung der Behörde vorzulegen.
  • Verantwortung der Züchterin bzw. des Züchters. Hiermit werden klare Verpflichtungen für Zuchten festgelegt – es wird Rechtssicherheit auch in Bezug auf Qualzucht hergestellt. Zucht ist nun klar von sonstiger wirtschaftlicher Tätigkeit abgekoppelt. Alle Zuchten werden gleichgestellt – In Verbänden/Vereinen organisierte Züchter mit anderen Züchtern.
  • Alle Aspekte der Qualzucht und Maßnahmen zur Qualzuchtvermeidung werden fortan von einer wissenschaftlichen/veterinärmedizinischen Kommission evaluiert bzw. nach deren Expertise festgelegt. Das soll Rechtssicherheit bei Zucht, Ausstellung, Abbildung und Inverkehrbringung bedeuten. Die Einbindung fachlicher Beiräte soll die Qualität der Expertise und Maßnahmen sichern.
  • Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Zuchtkatzen in einer Datenbank.
  • Haltung von Tieren im Rahmen einer gewerbsmäßigen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit à die Informationspflicht des Fachpersonals wurde auch auf Information bzgl. Qualzucht ausgedehnt.
  • Haltung von Tieren zur Zucht à In der Meldepflicht ist nun auch die Nennung des betreuenden Tierarztes enthalten. Bei der Abgabe von Tieren gilt Informationspflicht (Sachkunde) seitens Züchter an Käufer.
  • Es wird endlich Rechtssicherheit hergestellt ab welchen Nachwuchszahlen in der Zucht eine Bewilligungspflicht eintritt.

Jedenfalls konnten zusätzlich zu diesen Ergebnissen noch folgende Erfolge für Tierhaltung und Tierschutz erzielt werden:

  • Die Zwangskastration bei sogenannter Überpopulation wurde gestrichen.
  • Das geplante private Wildtierverbot, das Zuchtverbot, das Halteverbot wurde gestrichen. Das hätte viele Halter domestizierter Heimtiere betroffen.
  • Der Sachkundenachweis für alle Wildtiere wurde gestrichen.
  • Ebenso werden keine Positivlisten eingeführt. Alle fachlichen und rechtlichen Experten haben sich dagegen ausgesprochen. Erhaltungszucht und äußerst wichtige praktische Erkenntnisse in der Tierhaltung sind weiterhin gewährleistet.
  • Die Einführung einer verpflichtenden Einzeltierbegutachtung mit Plakettenvergabe zur Zuchteignung wurde abgewendet.
  • Abnahme von Tieren im Rahmen von Ausstellungen bei Verdacht auf Qualzuchtmerkmale wurde gestrichen.
  • Die vorgesehene Kontrolle des Sachkundenachweises seitens des Zoofachhandels beim Kauf wurde gestrichen und wiederum der Behörde zugetan.
  • Der Zoofachhandel (WKO) hat eine Beiratsfunktion in der QZ Kommission.
  • Fehlentwicklungen in der Zucht können mit Hilfe wissenschaftlicher und veterinärmedizinischer Begleitung rückgeführt werden.
  • Impfpflichten und verpflichtende Tierarztbesuche finden sich nicht.
  • Die Kennzeichnung und Registrierung von allen Katzen wurde aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht umgesetzt!

Unterstützt wurde ich von KollegInnen in der Branche, Tierärztekammer, Wissenschaft, Zuchtorganisationen und Rechtsexperten. Dafür ist Dank zu sagen.

Ich bemühe mich weiterhin die Tierhaltung und Zucht in Österreich auf höchstem, zumutbarem und verhältnismäßigem Standard zu gewährleisten.

Dieses Gesetz wird in seiner Gesamtheit wieder das strengste TSchG der Welt sein.

Die endgültige Version des gültigen Gesetzes findet ihr nach Vorliegen auf dieser Webseite.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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Stand: 20.02.2024