Sparte Industrie

COVID-19 Dienstfreistellung für Risikogruppen reaktiviert

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2023

Angesichts der kritischen epidemiologischen Lage stellten das Arbeits- und Gesundheitsministerium sicher, dass die im Juni 2021 ausgelaufene Verordnung zur Dienstfreistellung von Personen mit schweren Vorerkrankungen wiederbelebt wurde.

Seit 22.11.2021 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, wieder die Möglichkeit, sich ein ärztliches Risiko-Attest zu besorgen. Wird das Attest dem Arbeitgeber vorgelegt, hat dieser vorerst zu prüfen, ob die Möglichkeit von Homeoffice oder anderer Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz bestehen. Falls eine Adaptierung des Arbeitsplatzes nicht möglich ist, kann die betroffene Arbeitnehmerin oder der betroffene Arbeitnehmer gegen Weiterbezahlung des Entgelts dienstfrei gestellt werden. Arbeitgeber erhalten in diesem Fall die Entgeltkosten zu 100 % ersetzt. Bei der durch Verordnung erlassenen Wiederbelebung handelt es sich um eine Übergangsregelung, da Impfungen derzeit nicht entsprechend berücksichtigt werden.

Im Nationalrat wurde folgende gesetzliche Änderung beschlossen:

  • Verlängerung der Freistellung für Risikopersonen unter Fortzahlung des Entgelts bis 30.6.2022
  • Ein Risikoattest darf nur an Personen ausgestellt werden, bei denen entweder trotz mindestens dreimal erfolgter Impfung gegen SARS-CoV-2 medizinische Gründe vorliegen, die eine schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen oder die aus medizinischen Gründen (noch) nicht geimpft werden können.
  • Vor dem 3.12.ausgestellte COVID-19-Risiko-Atteste sind nach dem 14.12.2021 nicht mehr gültig.
  • Auf Verlangen des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer binnen zwei Wochen das Attest durch ein amtsärztliches Zeugnis oder den chef- und kontrollärztlichen Dienst bestätigen zu lassen.

Autorin: 
Mag. Elisabeth Schmied
E-Mail: elisabeth.schmied@wko.at