Beschluss Nr. 1/2015 des Assoziationsrates EU-Republik Moldau vom 18. Dezember 2015
Über die Anwendung des Titels V des Assoziierungsabkommens im gesamten Hoheitsgebiet der Republik Moldau
Der Beschluss, dass Assoziierungsabkommen ab 1. Jänner 2016 auf das gesamte Hoheitsgebiet Moldaus und damit auch auf Transnistrien anzuwenden, wurde vom EU-Moldau Assoziationsrat am 18. Dezember 2015 getroffen und heute im Amtsblatt der EU veröffentlicht:
Beschluss Nr. 1/2015 des Assoziationsrates EU—Republik Moldau vom 18. Dezember 2015 über die Anwendung des Titels V des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits im gesamten Hoheitsgebiet der Republik Moldau [2015/2445].