Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie), Fachverband

Presseinformation: Fipronil-Eier: Klare Absage an Forderung nach verpflichtender Herkunftsangabe

Koßdorff: Sicherheit beginnt im Hühnerstall – Verantwortung nicht weiterschieben, sondern wahrnehmen!

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(Wien, 24.8.2017) Der Forderung nach einer zwingenden Herkunftsangabe bei verarbeiteten Eiern erteilt Mag. Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbandes der Lebensmittelindustrie, erneut eine Absage. „Lebensmittelsicherheit ist oberstes Gebot und von allen Teilnehmern entlang der Lebensmittelkette, also vom Stall bis zum Teller, einzuhalten. Nur wenn sich alle an die Gesetze halten, können Vorfälle wie Fipronil verhindert werden. Leider haben sich bei Fipronil nicht alle Landwirte daran gehalten und es verbotenerweise zur Reinigung der Ställe eingesetzt. Wenn jetzt versucht wird, die Verantwortung an die nächsten Partner in der Verarbeitung abzuschieben, ist das wohl dem Wahlkampf geschuldet. Dagegen verwehren wir uns," warnt Koßdorff vor wiederkehrenden Vorschlägen zur Herkunftsangabe anlässlich der Funde von Fipronil in Eiern.

Sicherheit und Herkunft sind zwei Paar Schuhe

Koßdorff präzisiert: „In der Diskussion werden die Sicherheit von Lebensmitteln und ihre Herkunft vermischt. Das eine hat aber mit dem anderen zwangsläufig nichts zu tun." Eine Kennzeichnung von verarbeiteten Eiern allein schafft nämlich nicht mehr Sicherheit; sie kann die sorgfältige und gesetzeskonforme Herstellung von Lebensmitteln nicht ersetzen. Vielmehr muss jedes Lebensmittel sicher sein, egal, woher es kommt. Eine verpflichtende Kennzeichnung von verarbeiteten Eiern auf der Verpackung eines Lebensmittels wäre jedoch für die Weiterverarbeiter von Eiern besonders kostspielig, etwa wenn die Eier mangels Qualität oder Menge kurzfristig nicht verfügbar sind und der Hersteller auf einen anderen Lieferanten ausweichen muss. Dann wäre die Herkunftsangabe der Eier schlichtweg falsch und von der Behörde zu beanstanden. Zuletzt mussten heimische Hersteller Verpackungen im Wert von mehreren 100.000 Euro vernichten, da sie freiwillig auf österreichische Freilandeier hingewiesen hatten, diese aber wegen der Vogelgrippe und der verordneten Stallpflicht in Österreich nicht mehr verfügbar waren.


 

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Stand: 24.08.2017