Sparte Industrie

Transformation der Industrie: erste Ausschreibung startet

Informationen der Bundessparte Industrie

Lesedauer: 4 Minuten

04.08.2023

Die Bundessparte Industrie setzt sich für praxisgerechte Kriterien bei der Vergabe der Fördermittel für Projekte zur Reduktion von Treibhausgasemissionen ein.

Die Transformation der Industrie in Richtung Klimaneutralität erfordert enorme Investitionen der Unternehmen zur Umstellung der Energieversorgung und ihrer Produktionsprozesse. Über das EU-Ziel „Klimaneutralität bis 2050“ deutlich hinausgehend, strebt die Bundesregierung die Erreichung von Klimaneutralität – also Netto-Null-Treibhausgasemissionen in Österreich – bereits 2040 an. Die Industrie steht allerdings im internationalen Standortwettbewerb und kann die notwendigen Mittel zur Umsetzung von neuen, innovativen Technologien und zum Einsatz erneuerbarer und klimaneutraler Energieträger in diesem kurzen Zeitraum nicht alleine aufbringen. Abgesehen davon, unterliegen die rund 120 größten Industrieanlagen dem EU-Emissionshandel und somit dem ohnehin sehr ambitionierten Zielpfad auf europäischer Ebene.

Weichenstellungen müssen jetzt erfolgen

Die Bundesregierung hat diese enorme Herausforderung erkannt und daher im Oktober 2022 die Klima- und Transformationsoffensive präsentiert, in deren Rahmen bis 2030 insgesamt mehr als fünf Milliarden Euro zur Unterstützung von Vorhaben zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in allen industriellen Schlüsselsektoren zur Verfügung gestellt werden. Die Technologien, die den Pfad der Industrie hin zur Klimaneutralität ebnen, sind zwar weitgehend vorhanden, aber meist noch nicht wettbewerbsfähig einsetzbar; darüber hinaus ist erneuerbare Energie im erforderlichen Ausmaß noch nicht zu kompetitiven Kosten verfügbar. Trotzdem müssen die Weichenstellungen für die industrielle Transformation angesichts der langen Investitionszyklen und Anlagenbetriebsdauern bereits jetzt gestellt werden.

Neues Programm der Umweltförderung

Im Rahmen des neuen Programms „Transformation der Industrie“ unterstützt das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) über die Umweltförderung im Inland die größtmögliche Reduktion von Treibhausgasemissionen aus der direkten Verbrennung von fossilen Energieträgern oder unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen, um so zur Dekarbonisierung dieser Wirtschaftsbereiche bis 2040 und zur Stärkung des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Österreich beizutragen.

Die Förderung kann bis zu 80 % der beihilfefähigen Investitionskosten betragen, jedoch maximal 30 Millionen Euro pro eingereichter Maßnahme. Unternehmen können mehrere Maßnahmen einreichen. Im Rahmen eines kompetitiven Ausschreibungsverfahrens werden Unternehmen dazu eingeladen, transformative Projekte zur größtmöglichen Reduktion von Treibhausgasemissionen aus der direkten Verbrennung von fossilen Energieträgern oder unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen einzureichen.

Die Abwicklungsstelle für die Ausschreibung ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Ausschlaggebend für die Reihung und in weiterer Folge für den Zuschlag ist, mit einer Gewichtung von 70 %, das Verhältnis aus der Angabe zur beantragten „benötigten Förderung“ in Euro und den gesamten durch die Maßnahme eingesparten THG-Emissionen (CO2-Äquivalent), sowie mit einer Gewichtung von 30 %, das Ergebnis aus der Bewertung der qualitativen Ausschreibungskriterien der Projekte durch eine Fachjury. Die Vergabe der Förderungsmittel erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

Straffer Zeitplan und sehr anspruchsvolle Kriterien

Für das neue Programm „Transformation der Industrie“ stehen gemäß UFG in Summe 2,975 Milliarden Euro bis 2030 zur Verfügung. Für die erste Ausschreibung zur Förderung von Investitionskosten im Jahr 2023 sind 175 Mio. Euro für Industrieanlagen und Pilot-/ Demonstrationsanlagen vorgesehen. Die Ausschreibung startet am 17. Mai 2023 und ist bis 18. September 2023 geöffnet. In den Folgejahren bis 2030 werden weitere Ausschreibungen, sowohl zur Förderung von Investitionskosten als auch zur Förderung von Betriebskosten, stattfinden.

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen gemäß Sektorenliste im Anhang des UFG, deren Betriebsstandort oder Anlage sich in Österreich befindet. Dabei sind auch jene Anlagen umfasst, die dem EU-Emissionshandel unterliegen. Die Fertigstellungsanzeige der eingereichten Maßnahme inklusive Nachweis der vollständigen Umsetzung des beantragten Vorhabens soll nach den Plänen des BMK bereits bis spätestens 31. Jänner 2028 vorliegen, die Endabrechnung muss bis spätestens 31. Jänner 2029 erfolgen - inklusive Übermittlung eines Gutachtens als Nachweis der THG-Einsprung.

Für ETS-Anlagen sieht das BMK gemäß letztverfügbarer Information äußerst anspruchsvolle Kriterien vor: die mit der Maßnahme angestrebten Prozessemissionen der eingereichten Maßnahme pro Produktionseinheit müssen unter dem entsprechenden EU-ETS-Benchmark liegen, oder die mit der Maßnahme realisierte THG-Einsparung muss mindestens 60 % (im Mittel über 10 Jahre) im Vergleich zur Ausgangssituation erreichen, oder die Maßnahme erreicht eine absolute Emissionsreduktion von 300.000 t pro Jahr im Vergleich zur Ausgangssituation. Für Non-ETS-Anlagen ist vorgesehen, dass die mit der Maßnahme realisierte THG-Einsparung mindestens 60 % im Mittel über 10 Jahre im Vergleich zur Ausgangssituation erreicht, auch hier bezogen auf den geförderten Anlagenteil bzw. die Produktionseinheit.

Voraussetzung zur Einreichung ist, dass die bestehenden Anlagen am Standort der eingereichten Maßnahme mindestens 15.000 t CO2 Äquivalent / Jahr emittieren, die Darstellung der technischen Reife ab TRL 8 (technology readiness level) erfolgt, die Mindestinvestitionskosten für das Projekt zur Umsetzung der eingereichten Maßnahme 2,5 Millionen Euro betragen und ein Transformationsplan gemäß BMK-Vorgaben vorhanden ist.

Im Zuge dieser Ausschreibung sind Maßnahmen gemäß UFG §24 Abs 1 Z1 antragsberechtigt.

Hierbei handelt es sich um Investitionen

  1. zum effizienten Einsatz von Energie,
  2. zur Erzeugung und zum effizienten Einsatz erneuerbarer Energieträger in ortsfesten oder mobilen Anlagen sowie in betrieblichen Mobilitäts- oder Verkehrsmaßnahmen,
  3. zum Ausbau von Fernwärmeleitungs- und Fernkälteleitungssystemen einschließlich der damit verbundenen Infrastrukturanlagen und -leitungen, die – unter Einrechnung von industrieller Abwärme – einen Anteil von weniger als 80 % an Fernwärme oder Fernkälte aus erneuerbaren Energien aufweisen, Kältemaschinen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von Abwärme im Sinne des §23 Abs.1 Z4, wobei bei Kompressionskälteanlagen mindestens 50 % der bei diesen Anlagen anfallenden Abwärme genutzt und in das Fernwärmenetz eingespeist werden, sowie Gebäudeanschlüsse,
  4. zur Umstellung der Produktion auf den effizienten Einsatz von biogenen Rohstoffen und
  5. zur sonstigen Vermeidung oder Verringerung von Treibhausgasemissionen.

Weitere Details zu qualitativen Einreichkriterien, wie Projektreife, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit, dem Transformationsplan und den Antragsmodalitäten folgen bei Vorliegen der finalen Ausschreibungsunterlagen.

Autor:
DI Oliver Dworak
E-Mail: oliver.dworak@wko.at