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Abfallverzeichnisverordnung 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Bestimmte Forderungen des Fachverbandes Entsorgungs- und Ressourcenmanagement erfüllt

Die Abfallverzeichnisverordnung wurde am 23.9.2020 im BGBl. II Nr. 409/2020 veröffentlicht und ist grundsätzlich mit 1. Oktober in Kraft getreten. Sowohl das neue Abfallverzeichnis (Anhang 1) als auch die Zuordnungskriterien zum Abfallverzeichnis (Anhang 2) gelten jedoch erst mit 1. Jänner 2022. Nur der Eintrag der Abfallart SN 31318 "Asche aus der Verbrennung von kommunalem Klärschlamm" ist bereits mit 1. Jänner 2021 wirksam. Das BMK arbeitet derzeit an Erläuterungen, die in Kürze folgen sollen.

Die neue Abfallverzeichnisverordnung 2020 beinhaltet insbesondere die folgenden Punkte:

  • Änderung des Abfallverzeichnisses
  • Übernahme der Bestimmungen zur Ausstufung aus der Festsetzungsverordnung in die Abfallverzeichnisverordnung
  • Anpassung der gefahrenrelevanten Eigenschaften an die Vorgaben der EU
  • Anpassung der Zuordnungskriterien zu den einzelnen Abfallarten

Im Zuge der Begutachtung konnten wir einige Änderungen durchsetzen. So ist u.a. die Verpflichtung zur analytischen Untersuchung bei der Deponierung der Abfallart SN 31409 23 aus dem Entwurf entfallen.

Wichtig war auch die begriffliche Klarstellung für "Spiegeleintrag" in den Begriffsdefinitionen sowie die Klarstellung, dass die SN 92451 "Rohglycerin aus der Veresterung tierischer Öle und Fette" und 92452 g "Glycerinphase aus der Veresterung tierischer Öle und Fette" auch Materialien der Kategorie 1 der Verordnung über tierische Nebenprodukte umfassen.

Als besonders wichtigen Punkt konnten wir erreichen, dass durch die Neufassung der Abfallverzeichnisverordnung grundsätzlich nicht in den bestehenden Konsens von Erlaubnis- und Genehmigungsbescheiden eingegriffen wird. Durch sich derzeit noch in Ausarbeitung befindlichen "Entsprechungs" - Tabellen soll klargelegt werden, welche "neuen Schlüsselnummern" vom Genehmigungsumfang der "alten" Schlüsselnummern mitumfasst sind. Diese Tabellen werden in die noch ausständigen Erläuterungen aufgenommen.

Wir haben für Sie einen Überblick mit den wesentlichsten Änderungen durch die Novelle zusammengestellt: