Finanzdienstleister, Fachverband

Asset-Datenbank

Betrugsprävention im Kfz- und Mobiliengeschäft

Lesedauer: 2 Minuten

Inhalt

  1. Asset-Datenbank
  2. Entwicklung und Rechtsgrundlagen
  3. Interesse an Teilnahme

1. Asset-Datenbank

Die Asset-Datenbank ist ein österreichweit einzigartiger Datenpool, der es ermöglicht, noch vor Vertragsabschluss eventuelle Betrugsabsichten zu erkennen. Es handelt sich um ein vom KSV1870 eingerichtetes, zentrales Register, in das die (freiwilligen) Teilnehmer Kfz- und Mobilien-Assets (also KFZ, PKW, LKW und Motorräder) bzw. die Finanzierungen dazu eintragen und abfragen. Es werden keine personenbezogenen Daten in die Datenbank eingetragen, sondern lediglich die Fahrgestellnummer hinterlegt, die den Fingerabdruck eines Fahrzeuges darstellt. Nutzer der Asset-Datenbank sind Banken, Leasingunternehmen und Pfandleihunternehmen.  Eine verpflichtende Abfrage gibt es seitens der Zulassungsstellen bei der Erstellung eines Duplikats des Typenscheins. Details finden Sie auch in der Broschüre des KSV.

2. Entwicklung und Rechtsgrundlagen

Entwickelt wurde die Asset-Datenbank bereits 2013 - gemeinsam vom Kreditschutzverband 1870 (KSV 1870) (welcher die Asset-Datenbank führt), den Pfandleihunternehmern und dem Versicherungsverband der österreichischen Leasingunternehmen (VVO).

Im Kampf gegen Betrug ist seit 1. Oktober 2019 für Zulassungsstellen eine Prüfung in der sogenannten Asset-Datenbank verpflichtend, ehe sie die ein Duplikat des Typenscheins für ein Kfz ausstellen. Dies ist seitdem technisch implementiert und kann nicht umgangen werden.

Die zugehörigen Rechtsgrundlagen der verpflichtenden Abfrage sind:

Im Dezember 2020 wurde mit der 39. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) in den Erläuterungen klargestellt (kundgemacht am 15.12.2020 im BGBl. I Nr. 134/2020, BGBl. I Nr. 134/2020), dass es sich bei der „Abfrage bei einer dafür zur Verfügung stehenden Datenbank“ eindeutig um die Asset-Datenbank des KSV handelt:

Auszug der Erläuterungen:
Zu Z 10 (§ 30 Abs. 5 sechster Satz) und Z 11 (§ 31 Abs. 8):
„Durch diese Ausnahmeregelung von der verpflichtenden Unbedenklichkeitsabfrage in der KSV Assetdatenbank vor Erstellung eines Typenschein-Duplikates bei älteren Fahrzeuge soll eine Erleichterung für die zur Typenscheinausstellung verpflichteten Hersteller bzw. Generalimporteure geschaffen werden.[…]“

3. Interesse an Teilnahme

Weder das KFG noch die ZustV nennen den konkreten Anwenderkreis. Nutzer der Asset-Datenbank sind insbesondere Banken, Leasingunternehmen und Pfandleihunternehmen. Aber auch andere Branchen könnten Interesse an der Teilnahme als Anwender zur Asset-Datenbank haben, zB KFZ-Händler, die ein KFZ gegen Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts verkaufen und zur Sicherstellung bis zur vollständigen Bezahlung des kreditierten Kaufpreises den jeweiligen Fahrzeug-Genehmigungsnachweis zurückhalten möchten. Der Kreis der Anwender ist grundsätzlich offen.

Bei Interesse am kostenpflichtigen Service können Sie sich gerne an uns oder direkt an den KSV 1870 wenden.

Stand: 11.01.2022