Finanzdienstleister, Fachverband

Berufsbild Kreditauskunfteien

Tätigkeit, Zugang und Wissenswertes

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1. Tätigkeit

Je nach Anforderungen von Kunden und Geschäftsmodell wird die Auskunft entweder vollständig aus bereits in einer Datenbank gespeicherten Informationen oder zusätzlich dazu eigens für den Anlassfall recherchiert.

Im Rahmen der Tätigkeit von Auskunfteien über Kreditverhältnisse werden Auskünfte über die Bonität insbesondere unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit und des bisherigen Zahlungsverhaltens, aber auch weiterer kreditrelevanter Umstände von Unternehmen und Privatpersonen erteilt. Unter Kredit ist neben dem eigentlichen Geldkredit (und Gelddarlehen) auch jede auf offene Rechnung erbrachte Leistung zu verstehen.

Zu den typischen Leistungen zählen beispielsweise:

  • Die Überprüfung der Richtigkeit von Identitätsdaten
  • Die Überprüfung von Vertretungs- und Zeichnungsbefugnissen
  • Informationen über die wirtschaftliche Situation einer Person oder eines Unternehmens
  • Informationen über einzelne Aspekte der Kreditwürdigkeit (z.B. Zahlungsverhalten, Bilanzanalyse)
  • Umfassende Bonitätsauskünfte

Kreditauskunfteien unterstützen ihre Kunden damit, wirtschaftlich sinnvolle Geschäftsbeziehungen zu erkennen und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Wirtschaft.

2. Gewerbezugang

Das Gewerbe "Auskunftei über Kreditverhältnisse" ist ein freies Gewerbe. Zur Gewerbeanmeldung ist also kein Befähigungsnachweis erforderlich; es gelten die allgemeinen Gewerbezugangsvoraussetzungen wie z.B. Volljährigkeit, keine gerichtliche Verurteilung, kein Insolvenzverfahren.

Die Tätigkeit der Kreditauskunfteien beruht auf § 152 GewO. In der GewO werden die Grenze der Gewerbeberechtigung und die Aufbewahrungspflichten festgelegt. Weiters haben Kreditauskunfteien bei der Ausübung ihrer Tätigkeit insbesondere das Datenschutzrecht zu beachten.

3. Einmeldestelle für freiwillige Informationsübermittlung (in Krisenzeiten)

Unternehmen können freiwillig entsprechende Informationen über genehmigte Leistungen an Kreditauskunfteien übermitteln, die von der österreichischen Bundesregierung gesetzt wurden, um Unternehmen im Rahmen der COVID-19 Pandemie zu unterstützen.

Stand: 07.05.2023